Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten

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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung Absatz 1 Kantone

Die Kantone GL, GR, AR, AG, TI, BE, NE und VS sind mit der ausschliesslichen Zusammensetzung der Weiterbildungskonferenz aus Bund und Kantonen einverstanden.

Nach Ansicht der Kantone GL, AR, GR, NE, SO und VS könnte allenfalls eine zweistufige Konferenz im Sinne eines Austausch- und Informationsforums vorgesehen werden, um den Einbezug aller Akteure zu gewährleisten.

Die Kantone AG, TG, BE, ZH, SH und NE fordern, dass den Kantonsvertretenden ein entsprechendes Stimmrecht sowie Entscheidkompetenzen zugebilligt werden. Die Kantone TG und TI fordern ein Mitspracherecht der Kantone auch ausserhalb der Weiterbildungskonferenz.

Die Kantone ZH und SG erinnern daran, dass auf eine Koordination mit bestehenden Gremien der EDK und des Bundes geachtet werden soll. Der Kanton AR äussert sich ähnlich.

Dem Kanton LU ist der Nutzen dieses Gremiums nicht klar. Auf das Gremium sollte verzichtet werden. Die Kantone VD und GE verlangen den Einbezug von Organisationen der Arbeitswelt, Organisationen der Weiterbildung sowie Anbieterinnen und Anbietern.

Der Kanton UR fordert den Einbezug von Wirtschaft und Arbeitgebenden.

Dem Kanton SZ scheint die Weiterbildungskonferenz wenig geglückt. Die repräsentative Vertretung der Kantone widerspreche der Agilität des Gremiums.

Die SKOS fordert einen Einbezug der Weiterbildungsinstitutionen. VSAA schlägt einen Einbezug der Arbeitsmarktbehörden vor.

Parteien

FDP und PLR-VD fordern den Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt. FDP möchte auch die Anbieterinnen und Anbieter einbeziehen.

SP Schweiz, Grüne fordern den Einbezug der Sozialpartner. Die Grünen ausserdem den Einbezug von Expertinnen und Experten.

CVP und SVP fordern den Einbezug der privaten Anbieterinnen und Anbieter. Die SVP verlangt ausserdem auch den Einbezug von Wirtschaft und Gewerbe.

GLP findet den Einbezug von privaten Anbieterinnen und Anbietern und Interessenverbänden unabdingbar.

Die EVP ist mit der Zusammensetzung der Konferenz einverstanden, schlägt aber einen neuen Buchstaben a vor: "sie nimmt zum Monitoring nach Artikel 19 Stellung und berichtet...".

Dachverbände der Städte, Gemeinden und Berggebiete

Der Städteverband möchte in die Weiterbildungskonferenz einbezogen werden.

Dachverbände der Wirtschaft

KV Schweiz fordert den Einbezug der Nachfragerseite sowie der Organisationen der Arbeitswelt.

KV Schweiz regt an, zu prüfen, ob eine zweistufige Organisation der Konferenz zum Einbezug aller Beteiligten sinnvoll wäre.

SGB fordert den Einbezug der Sozialpartner. Ausserdem sollen Expertinnen und Experten einbezogen werden können.

SBV fordert den Einbezug von Wirtschaftsverbänden und Anbieterinnen und Anbietern.

Travail.Suisse fordert eine Weiterbildungskommission (ausserparlamentarische Kommission) bestehend aus Bund, Kantonen, Dachverbänden der Weiterbildung sowie Organisationen der Arbeitswelt.

SGV fordert den Einbezug von Anbieterinnen und Anbietern und Organisationen der Arbeitswelt.

Economiesuisse fordert den Einbezug von Wirtschaftsverbänden.

SAV schlägt ein Organisationsmodell analog zu EKAS mit geteilten Kompetenzen vor. Dieses Modell garantiere den Einbezug aller, das Stimmrecht könne jedoch beschränkt werden.

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