Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 61 Seiten
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Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
2.2 Auswertungsgrundsätze
Angesichts der grossen Bandbreite sowie der Anzahl der Antworten können in der Auswertung nur die häufigsten und wichtigsten Punkte angesprochen werden. Überdies ist eine Wiedergabe der Begründung und der Argumentation im Einzelnen nicht möglich, da der Vernehmlassungsbericht ansonsten an Übersichtlichkeit verlieren würde.
Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens sind in Kapitel 3 des vorliegenden Berichtes zusammengefasst. Eine detaillierte Auflistung der eingegangenen Rückmeldungen zu den einzelnen Artikeln zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (VE-EPDG) findet sich in Kapitel 4. Die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen sind einsehbar unter:
http://www.bag.admin.ch/themen/gesundheitspolitik/10357/10360/index.html?lang=de.
3 Zusammenfassung der Ergebnisse
3.1 Statistische Auswertung
SAV und SSV verzichten auf eine Stellungnahme.
Folgende Vernehmlasserinnen oder Vernehmlasser stimmen im Wortlaut überein oder haben sich den Stellungnahmen anderer Kantone, Verbände oder Organisationen angeschlossen:
- Der Stellungnahme der GDK haben sich die Kantone BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU,
NE, SH, SZ, UR sowie KAV angeschlossen.
- Der Kanton BE verweist für datenschutzrechtliche Aspekte zusätzlich auf die Stellung-
nahme der privatim.
- Das UHBS schliesst sich inhaltlich der Vernehmlassungsantwort des Kantons BS an.
- Das Inselspital schliesst sich der SGMI an.
- Die AÄG unterstützt die Stellungnahmen der FMH und der KKA.
- Die KLS schliesst sich der Stellungnahme der GELIKO an.
- Die Stellungnahme der AWS wurde von der Schweizerischen Akademie der Medizini-
schen Wissenschaften (SAMW) gemeinsam mit der Schweizerischen Akademie der Technischen Wissenschaften (SATW) erarbeitet.
Die statistische Auswertung der 94 Stellungnahmen ist in Tabelle 2 zusammengefasst (Details vgl. Ziffer 5.3). Dabei erfolgt die Einteilung der Stellungnahmen nach folgenden Überlegungen:
- Zustimmung: Erlass eines Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier
wird explizit begrüsst, Stellungnehmender ist mit den Zielen und der Stossrichtung des Vorentwurfs im Grundsatz einverstanden.
- Vorbehalte/grundsätzliche Überarbeitung: Teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass
gesetzliche Grundlagen für ein elektronisches Patientendossier notwendig sind, die Stossrichtung des vorgeschlagenen Entwurfs entspricht aber nicht den Vorstellungen des Stellungnehmenden.