Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 61 Seiten
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Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
3.2.2 Vorbehalten gegenüber dem Vorentwurf
24 Stellungnehmende4 sind zwar grundsätzlich mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden, rechtliche Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung eines elektronischen Patientendossiers zu erlassen. Sie sind allerdings der Ansicht, dass der vom Bundesrat unterbreitete Vorentwurf einer Überarbeitung bedarf. Darunter sind 6 Kantone5, 2 Parteien (SVP und CSP) sowie neben anderen Verbänden und Organisationen FMH, H+, SVV, KKA, kf und SPO. Für eine grundsätzliche Überarbeitung des VE-EPDG sprechen sich ISSS, KKA, SCG und SSO aus.
Von diesen Vernehmlassungsadressaten wurden insbesondere folgende Punkte kritisiert:
- die komplexe und unpraktikable Ausgestaltung der Vertraulichkeitsstufen und Zugriffs-
rechtevergabe;
- das Fehlen von Anreizen;
- das Fehlen von tariflichen Massnahmen;
- die nichtgeklärten haftungsrechtlichen Fragen;
- die Probleme bei der technischen Umsetzung des VE-EPDG;
- die unrealistische und nicht zu erreichende Zielsetzung von Artikel 1 Absatz 3;
- die potentielle Gefährdung von Datenschutz und Datensicherheit;
- die sich abzeichnende Aufhebung der Freiwilligkeit für Patientinnen und Patienten;
- der nichtvorhandene explizite Ausschluss von Case Manager und Vertrauensärzten der
Versicherer.
Die oben erwähnten Kantone bemängeln weiter die fehlende Verfassungsgrundlage sowie die Einhaltung der Delegationsgrundsätze.
Die CSP fordert die Möglichkeit für Patientinnen und Patienten, Daten aus ihrem elektronischen Patientendossier zu löschen sowie die Möglichkeit, die Protokollierungen über die erfolgten Zugriffe einzusehen. Sie beanstandet am VE-EPDG die fehlende Verankerung des Datenschutzes und fordert Klarheit über die Sicherheitsaspekte. Zudem ersucht sie um Klarstellung der Frage, wer für die Entgegennahme, Aufbewahrung und die Aufbewahrungsdauer der Einwilligungserklärung zuständig ist.
Die SVP kritisiert die teilweise zentralistischen, einengenden und unliberalen Elemente des VE-EPDG, welche es zu korrigieren gilt.
Die FMH unterstützt ein elektronisches Patientendossier, das der Behandlung des Patienten dient, wird jedoch ein elektronische Patientendossier, das der Kontrolle und Gängelung des Patienten dient, mit allen Kräften bekämpfen.
Pro Mente Sana fordert aufgrund des grossen Risikos eines ausgehöhlten Datenschutzes und der ungenügenden Aussicht auf Wirtschaftlichkeit eine grundsätzliche Überarbeitung des VE-EPDG.
4 AG, AI, AR, SO, ZH, ZG, privatim, CSP, SVP, Swisscom, AÄG, FMH, H+, KKA, SCG, SSO, kf, Pro Mente Sana, Sasis, SVV, SKS, SPO, ISSS und DJS. 5 AG, AI, AR, SO, ZG und ZH.