Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 61 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht

Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

- die Sicherstellung der Interoperabilität mittels einheitlichen Standards, welche zu Investi-

tionssicherheit führt;

- den möglichen Nutzen eines elektronischen Patientendossiers für Patientinnen und Pa-

tienten sowie für Gesundheitsfachpersonen;

- die offene und technologieneutrale Formulierung des VE-EPDG;

- die Möglichkeit der Patientinnen und Patienten, im Sinne der informationellen Selbstbe-

stimmung über ein Zugangsportal Zugriff auf ihre Daten zu haben;

- die Einführung eines Zugriffs- und Berechtigungssystems.

Begrüsst wird die Vorlage von den Kantonen unter anderem, weil es sich dabei um ein schlankes Rahmengesetz handelt, welches sich auf die wesentlichen Punkte konzentriert und keine technologieabhängigen Formulierungen beinhaltet. Die Kantone anerkennen ihre Zuständigkeit und die dadurch entstehende Mitverantwortung bei der Realisierung eines schweizweiten elektronischen Patientendossiers und wollen die Umsetzung des EPDG zusammen mit dem Bund angehen. Ebenfalls begrüsst werden die Mitwirkungsrechte der Kantone nach Artikel 10 VE-EPDG sowie die Verpflichtung der stationären Einrichtungen gemäss Artikel 18 VE-EPDG. Die CVP führt aus, dass für eine effiziente und erfolgreiche Umsetzung von Managed Care die elektronische Vernetzung der Leistungserbringer und ein sicheres, umfassendes und aktuelles elektronisches Patientendossier gebraucht wird.

Die FDP setzt sich für eine rasche und unbürokratische Einführung des elektronischen Patientendossiers ein.

Für die Grünen sollen die Dossiers sowohl für das Gesundheitspersonal als auch für die Patientinnen und Patienten benutzerfreundlich sein.

Die PPS spricht sich für die im EPDG vorgesehene dezentrale Speicherung der Daten aus.

Entscheidend für Grünen, economiesuisse, IG eHealth, IHE, Inselspital, Interpharma, KLS, PH CH, SGMI, SGV und vips ist die Förderung der Gesundheitskompetenz und die Ausbaumöglichkeit hin zu einer persönlichen Gesundheitsakte.

Entscheidend sind für medswiss.net neben der Finanzierung und der Güte der Schnittstellen auch, dass keine allzu rigiden Vorschriften die Beteiligten abschrecken.

Santésuisse und KPT anerkennen, dass das elektronische Patientendossier kein Instrument der Sozialversicherungen ist.

Um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu garantieren, ist für die SPO der Erlass von Schutzbestimmungen unabdingbar.

Die SGMI hofft, dass das Gesetz sobald als möglich in Kraft tritt, da andernfalls laufende Projekte unter Unsicherheiten leiden und das Potential von neuen Projekten in Frage gestellt wird.