Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 61 Seiten
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Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
- Ablehnung: Erlass eines Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier wird
grundsätzlich abgelehnt.
Tabelle 2: Statistische Auswertung der Stellungnahmen
Vorbehalte/ Kategorie Zustimmung grundsätzliche Ablehnung Total Überarbeitung
Kantone und interkantonale Orga-
22 7/029
nisationen Parteien 5 2/0 18
Städte und Gemeinden Wirtschaftsverbände und Sozial- 7 1/08
partner Leistungserbringer und Institutio- 18 3/3 125
nen des Gesundheitswesens Patienten- und Konsumentenorga- 2 4/06
nisationen Fachorganisationen 7 0/18
Versicherer 3 2/05
Bildungs- und Forschungsorgani- 1 0/01
sationen Weitere Organisationen 2 1/03
Privatpersonen 1 0/01
Total 68 20/4 294
Eine detaillierte Übersichte befindet sich in Ziffer 5.3.
3.2 Allgemeine Bemerkungen
3.2.1 Argumente für den Vorentwurf
68 der 94 Stellungnehmende, das heisst rund 72%, begrüssen den Vorschlag des Bundesrates, rechtliche Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung eines elektronischen Patientendossiers zu erlassen und sind mit der Stossrichtung und den Zielen des Vorentwurfs einverstanden. Darunter ist auch eine Mehrheit der Kantone (20 von 26)2 und der Parteien (5 von 8)3.
Die meisten Befürworter der Vorlage begrüssen ausdrücklich:
- dass es sich beim VE-EPDG um ein schlankes Gesetz handelt, welches sich auf das
Wesentliche konzentriert;
- die Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit;
- die voraussichtliche Erhöhung der Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen;
- die Freiwilligkeit inklusive der Verpflichtung der stationären Leistungserbringer;
2 BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD und VS. 3 CVP, FDP, Grüne, PPS und SP.