Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/26: Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien · 12 Seiten

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verwendet, und in einem zweiten Schritt unter den Versicherern. Im Rahmen der Rückverteilung der Lenkungsabgaben auf CO2 und VOC verteilt das BAFU basierend auf den Angaben des BAG zur Anzahl der Versicherten die Rückverteilungsgelder auf die einzelnen Krankenversicherer. Mit der Korrektur von in der Vergangenheit zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien in einzelnen Kantonen wird es zu einem weiteren Geldfluss zwischen den Kassen kommen. Die beiden Geldflüsse werden aufeinander abgestimmt.

Absatz 8

Mit diesem Absatz wird der Bundesrat ermächtigt, auf Verordnungsebene die Einzelheiten der Berechnung und der Erhebung des Prämienzuschlags, die Einzelheiten der Berechnung und der Gewährung des Prämienabschlags und den Ausgleich unter den Versicherern zu regeln.

Absatz 9

Die in diesem Absatz erwähnten Einzelheiten werden in einer Verordnung des EDI geregelt. Das BAG wird den Betrag des Prämienzuschlages, welchen die Versicherten der Geberkantone zu zahlen haben, und auch die Prämienabschläge, welche den Versicherten nach Absatz 2 zugute kommen, jährlich festlegen.

II

Der Bundesrat hat unter Berücksichtigung der Interessen der Geber- und Empfängerkantone eine Dauer von sechs Jahren festgelegt. Damit kann ein Ausgleich der in der Vergangenheit zu viel bezahlten Prämien in der obligatorischen Krankenversicherung von bis zu 55 Prozent erreicht werden. Es wird in diesem Zeitraum rund eine Milliarde Franken den Versicherten in den Kantonen, die in der Vergangenheit zu wenig Prämien bezahlt haben an diejenigen in den Kantonen, die in der Vergangenheit zu viel bezahlt haben, umverteilt. Im Übrigen ist der Bundesrat der Ansicht, dass dieser Wert eine adäquate Befristung dieser Korrekturmassnahme ermöglicht und einen akzeptablen Ausgleich sowohl für die Empfängerkantone als auch für die Geberkantone schafft.