Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/26: Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien · 12 Seiten
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hingegen bezahlt per Saldo weniger: Er erhält zusätzlich zur Rückverteilung der Lenkungsabgabe auch noch einen Prämienabschlag aufgrund früher zu viel bezahlter Prämien. Diese Lösung verfolgt eine rein kantonale Situation und berücksichtigt nicht, wie viel Prämien eine einzelne Person ihrem Krankenversicherer effektiv in einem Kanton zu wenig bzw. zu viel bezahlt hat. Überkantonale Wohnsitzwechsel eines Versicherten werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Alle Personen, die während der Zeit dieser Korrektur beispielsweise in einen Empfängerkanton wohnhaft sind, werden Prämienabschläge erhalten, auch wenn sie in der Vergangenheit in einem Geberkanton wohnhaft waren und umgekehrt. Die Berücksichtigung der Wohnortwechsel von Versicherten würde zu einem unverhältnismässigen Aufwand führen. Die Kassen müssten unter anderem nämlich nachverfolgen, ob und wann Versicherte von einem Kanton in einen anderen Kanton gezogen sind. Dies ist nicht verhältnismässig und wäre insbesondere nicht im Sinne der Versicherten, da diese den Zusatzaufwand über ihre Krankenkassenprämien finanzieren müssten.
Die zusätzlichen Prämien, die ein Krankenversicherer aufgrund des Prämienzuschlages bei den Versicherten in einem Kanton einnimmt, benötigt er, um die Prämienabschläge bei den Versicherten in den anderen Kantonen zu finanzieren. Sonst würden die Prämieneinnahmen (inklusive Zuschläge und Reduktionen) nicht den Kosten desselben Jahres entsprechen. Da sich die Prämienzuschläge und die Prämienreduktionen bei den Versicherten einer Kasse meistens jedoch nicht ausgleichen, muss zusätzlich eine Umverteilung von Geldern zwischen den Versicherern erfolgen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Finanzhaushalt eines Versicherers durch die Umverteilung nicht aus dem Lot gerät.
Die Angleichung von in der Vergangenheit zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien wird auf sechs Jahre befristet. Ausgehend davon, dass mittels der Rückverteilung der Lenkungsabgaben im Umweltschutzbereich jährlich pro Person rund CHF 50.-- als Prämienzuschlag erhoben werden kann und entsprechend dieses Geld den Versicherten in denjenigen Kantone, die in der Vergangenheit zu viel bezahlt haben, gutgeschrieben wird, ist es möglich, bis zu 55 Prozent der in der Vergangenheit zu viel bezahlten Prämien zurückzuerstatten.
Ein voller Ausgleich der entstandenen Ungleichgewichte kann nicht realisiert werden. Dies aus zwei Gründen: Einerseits nimmt im Verlaufe der Zeit die Anzahl der Kantone ab, die einen Prämienzuschlag erfahren, da sie ihr Defizit abgetragen haben. Entsprechend steht mit jedem Jahr weniger Geld zur Verfügung, das den Versicherten in den Kantonen mit Überschüssen zurückerstattet werden kann. Andererseits sind die Überschüsse in einzelnen Kantonen nicht gleich hoch wie die Defizite in den anderen Kantonen.