Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/26: Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien · 12 Seiten
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obligatorischen Krankenversicherung ein Fremdkörper darstellen würde. Diese Massnahme würde die Umsetzung der dringlich erforderlichen Reformen gemäss der bundesrätlichen Strategie verhindern, insbesondere die Einführung von risikobasierten Reserven und den künftigen Korrekturmechanismus bei zu hohen Prämien. Zudem würde ein dringliches Bundesgesetz letztlich die Problematik der unterschiedlichen kantonalen Ungleichgewichte weder retrospektiv noch prospektiv lösen.
Im Rahmen der Beratung der Standesinitiative des Kantons Genf (09.319), gemäss welcher die Reserven für jeden Kanton, in welchem der Versicherer die obligatorische Krankenpflegeversicherung betreibt, separat gebildet werden sollen, hat die SGK-N den Bundesrat am 4. November 2010 mit einer Motion beauftragt, bezüglich der Reservepolitik der Krankenversicherer zeitgerecht eine Gesetzesrevision vorzulegen, falls notwendig mit Dringlichkeitsrecht, mit folgender zentraler Zielsetzung: Für den Abbau von überhöhten Reserven in einem Kanton bzw. für den Ausgleich der Differenz von zu hohen Prämien und den Leistungskosten soll ein Korrekturmechanismus vorgeschlagen werden, bei welchem alle Prämienzahlenden in einem Kanton profitieren würden. Von einem Ausgleich über die Prämienverbilligung sei abzusehen. Der Bundesrat äusserte sich in seiner Stellungnahme vom 3. Dezember 2010 dahingehend, dass eine Anpassung der Gesetzgebung im Bereiche der Reserven tatsächlich notwendig sei. Er habe diese Arbeiten bereits in Angriff genommen und erarbeite derzeit für das Parlament ein Gesetz über die Aufsicht der Krankenversicherung, welches unter anderem auch vorsehe, dass die Reserven unter Berücksichtigung der von den Krankenversicherern effektiv eingegangenen Risiken festgelegt werden. Weiter solle mit diesem Gesetz ein Korrekturmechanismus eingeführt werden, mit welchem die positiven Differenzen zwischen Prämien und Kosten pro Kanton künftig berichtigt werden können. Zur vorliegenden Problematik der bisher angehäuften finanziellen Ungleichgewichte unter den Kantonen seit dem Inkrafttreten des KVG hat sich der Bundesrat in derselben Stellungnahme dahingehend geäussert, dass er bereits vorgeschlagen habe, die Anteile der Kantone am Bundesbeitrag zur individuellen Prämienverbilligung im Hinblick auf den Reservenausgleich zu differenzieren. Diese Lösung sei jedoch von den Kantonen abgelehnt worden. Der Bundesrat prüfe derzeit andere Lösungen und sei mit der Annahme der Motion einverstanden.
Das EDI hat im Verlaufe der letzten Monate verschiedene Lösungsvarianten erarbeitet, um die entstandenen Ungleichgewichte der Vergangenheit auszugleichen. Verschiedene Lösungsvarianten wurden mit den Kantonen diskutiert. Der erste, von den Kantonen abgelehnte Vorschlag bestand, wie bereits erwähnt, in einer Differenzierung des Bundesbeitrages zur individuellen Prämienverbilligung. Als Alternativen wurden den Kantonen einerseits ein nach Kantonen unterschiedlicher Beitrag der Versicherten zur