Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/42: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). · 78 Seiten
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Präventions- sowie Kinder- und Jugendschutzprogramme auf Bundesebene
Im Jahr 2008 verabschiedete der Bundesrat den Bericht «Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik», in dem die drei Säulen Schutz, Förderung und Mitwirkung seiner Strategie definiert werden38.
2009 verabschiedete der Bundesrat den Bericht «Jugend und Gewalt – Wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien»39. Der Bundesrat hat zwei nationale Programme lanciert sowie einen Kredit von 8,5 Millionen Franken für deren Verwirklichung innerhalb von fünf Jahren gesprochen (Beginn Anfang Januar 2011). Beide Programme werden vom BSV umgesetzt. Das erste nationale Programm "Jugend und Gewalt" wird den Akzent auf die Gewaltprävention auf die Prävention von Gewalttaten, welche von Jugendlichen ausgeführt werden, setzen. Zusammen mit den Kantonen, Städten und Gemeinden soll die Grundlage für eine wirksame nationale Gewaltprävention in den Themenbereichen Familie, Schule und sozialer Raum geschaffen werden.
Das zweite nationale Programm «Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen» verfolgt das Ziel, den sicheren und altersgerechten Umgang der Kinder und Jugendlichen mit den Medien zu fördern. Es soll auch die Eltern, Lehrpersonen und erwachsenen Bezugspersonen in ihrer begleitenden und erziehenden Funktion unterstützen. Der Bund wird in Zusammenarbeit mit der Medienbranche und den Medienunternehmen, NGO und den zuständigen lokalen und kantonalen Stellen eine Austauschplattform schaffen, um die Vernetzung der Praxis und den Wissenstransfer zwischen den verschiedenen Akteuren zu gewährleisten. Ein besonderer Fokus wird auf die Erarbeitung von Strategien gerichtet werden, mit denen die Risikogruppen der Jugendlichen mit einem problematischen Medienkonsumverhalten erreicht werden können40.
In Beantwortung des Postulats Fehr (07.3725) wird der Bundesrat voraussichtlich Anfang 2012 einen Bericht mit Massnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie vorlegen.
Auf Ebene des Kinderschutzes ist seit dem 1. August 2010 die neue Verordnung vom 11. Juni 201041 über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte in Kraft. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, dass Kinder vor allen Formen von Gewalt, Misshandlung und sexuellem Missbrauch sowie vor den Gefahren in Zusammenhang mit den neuen Medien geschützt werden.
38www.bsv.admin.ch/themen/kinder_jugend_alter/00067/02003/index.html?lang=de.
39www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/themen/kriminalitaet/ref_jugendgewalt.html.
40Den betroffenen kantonalen Stellen, NGO, Eltern und Polizistinnen und Polizisten
werden Informations- und Schulungsangebote und -materialien angeboten. Verschiedene Vereinigungen der Branche haben bereits Präventionsmassnahmen ergriffen und Unternehmen wie Swisscom und Microsoft sowie einige Dachverbände der Medienbranche sind an diesen Arbeiten bereits beteiligt. Zudem wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern – immer auch im Verbindung mit den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) – Aufklärungsarbeit betrieben, beispielsweise mit Kinderschutz Schweiz/ecpat, Schweizerische Kriminalprävention (SKP) oder Action Innocence.