Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/42: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). · 78 Seiten
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Zuständigkeiten
Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig (Art. 62 BV). Der Bund erlässt Vorschriften über die Berufsbildung (Art. 63 BV). Ferner gibt es auf Bundesebene verschiedene Initiativen in diesem Bereich. Im Rahmen der Anhörung der Kantone wurde Artikel 6 überwiegend als unproblematisch eingestuft (vgl. dazu auch die Ausführungen unter Ziff. 2.2.3, allgemeine Bemerkungen zur kantonalen Zuständigkeit).
Information und Prävention in den Schulen
Die Information über die Misshandlung und den sexuellen Missbrauch von Kindern sowie über die Rechte der Kinder ist Teil der Schulprogramme. Die Information über die Rechte der Kinder ist ein integraler Bestandteil des Lehrplans der französischsprachigen Schweiz35. Mit dem Lehrplan 21 erarbeiten die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zurzeit gemeinsam einen Lehrplan, welche die Kinderrechte ab 2014 ebenfalls integriert. Private Vereine und Gesundheitsteams arbeiten mit den Schulen zusammen und behandeln das Thema des sexuellen Missbrauchs und der Achtung des Körpers. Das BSV unterstützt seit 2007 die Herstellung von Lehrmaterial zu den Kinderrechten mit einem finanziellen Beitrag aus dem Kredit Kinderrechte. Diese Fragen werden auch im Rahmen des Sexualunterrichts in der Schule behandelt. Die Schulen verfügen über Beratungsstellen für die Fälle von Misshandlung oder ganz allgemein über einen Gesundheits- oder psychologischen Dienst, der den Kindern als erste Anlaufstelle dienen soll. In verschiedenen Kantonen werden Präventionsmassnahmen ergriffen (Broschüren, Informationsanlässe, Rundschreiben, Ausbildung der Lehrpersonen, Leiterinnen und Leiter sowie Erzieherinnen und Erzieher, Theater, Filme, Wanderausstellungen usw.)36.
Ein in den Schulen sehr erfolgreiches Präventionsprojekt ist die interaktive Ausstellung für Kinder «Mein Körper gehört mir!». Das Projekt der Stiftung Kinderschutz Schweiz richtet sich an die 2. bis 4. Klasse der Primarschulen. Die Ausstellung bietet den Mädchen und Knaben einen Rahmen zum spielerischen und aktiven Umgang mit dem Thema der sexualisierten Gewalt und des sexuellen Missbrauchs. Sie soll die Fähigkeiten der Kinder und ihre Rechte stärken und ihnen Handlungsoptionen aufzeigen. Das Projekt umfasst ein Weiterbildungsmodul für die Lehrpersonen und einen Informationsanlass für die Eltern. Die Lehrpersonen erhalten auch Unterlagen, um das Thema im Unterricht zu behandeln37.
An immer mehr Stadt- und Agglomerationsschulen sind Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter angestellt. Damit werden die Kompetenz und die Kapazität für die Intervention und Prävention im sozialen Bereich und bei individuellen Entwicklungsproblemen ausgebaut und der Gewalt im schulischen und ausserschulischen Leben vorgebeugt. Nebst den schulischen Angeboten für Kinder gibt es auf kantonaler Ebene auch diverse Angebote für Vorschulkinder und Eltern (Information, Bildung, Beratung, Therapie).
35 Plan d’étude romand : « L’École publique assume sa mission de formation en organisant l’action des enseignants et enseignantes » et des établissements scolaires sur la base des droits de l’Enfant.
36 Vgl. auch die Ausführungen zu Art. 8 der Konvention.
37 www.kinderschutz.ch/parcours; vgl. auch die Ausführungen zu Art. 6 der Konvention.