Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/42: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). · 78 Seiten
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sam geführt, um gegen die Internet-Kriminalität anzukämpfen, strafbare Missbräuche auf dem Internet aufzudecken, die Untersuchungsvorgänge zu koordinieren und Analysen der Internetkriminalität vorzunehmen50. Sie führt jährlich mehrere Informationsveranstaltungen über ihre Tätigkeit durch. Zielpublikum sind Fachleute aus dem Gebiet der Rechtspflege (Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei, Mitarbeitende der Justiz etc.), Schulen (Eltern, Lehrerschaft, Schülerinnen und Schüler) sowie fallweise auch ein breiteres Publikum.
Im Jahre 2010 haben die Stiftung Kinderschutz Schweiz und Action Innocence zusammen eine schweizweite Kampagne zur Prävention der mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien verbundenen Gefahren lanciert51. Herzstücke dieser Kampagne sind ein Online-Präventionsspiel für 9-12-Jährige und der dazugehörige Kampagnenbus, in dem man das Spiel unter fachkundiger Leitung spielen und gleichzeitig die Basisregeln für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet erlernen kann.
Das BAKOM hat im November 2010 die Broschüre „Geschichten aus dem Internet, die man selber nicht erleben möchte“ publiziert52. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK), dem Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen (BFK), dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB), der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) und der Schweizerische Kriminalprävention (SKP) erarbeitet und ist eine der Umsetzungsarbeiten zum Konzept „Sicherheit und Vertrauen im Umgang mit den IKT“, das unter der Federführung der Koordinationsstelle Informationsgesellschaft des BAKOM erarbeitet und vom Bundesrat am 11. Juni 2010 zur Kenntnis genommen wurde53.
Im Frühling 2010 hat die Schweizerische Kriminalprävention (SKP), eine von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren ins Leben gerufene Institution, eine Broschüre für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Thema «Jugend und Gewalt» veröffentlicht. Darin werden Tipps und Hinweise dazu gegeben, was man tun kann, wenn ein Kind Opfer von Gewalt wurde oder wenn es gegenüber anderen gewalttätig ist.
Verschiedene weitere vorgängig dargestellte Massnahmen und Programme54 tragen ebenfalls zur Aufklärung einer breiten Öffentlichkeit bei. Es wird an dieser Stelle darauf verzichtet, diese nochmals umfassend aufzulisten.
Nach Absatz 2 haben die Vertragsstaaten Massnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung von Material, mit dem für Straftaten gemäss der Konvention geworben wird, zu verhüten oder zu verbieten.
Solche Tathandlungen können gegebenenfalls als Anstiftung zu den entsprechenden Straftaten geahndet werden. Zudem kommt die Anwendung von Artikel 259 StGB, wonach sich strafbar macht, wer öffentlich zu einem Verbrechen (Abs. 1) oder zu
50 www.cybercrime.admin.ch
51 www.netcity.org
52 http://www.bakom.admin.ch/themen/infosociety/01691/01710/03611/ index.html?lang=de
53 http://www.bakom.admin.ch/themen/infosociety/01691/01710/index.html?lang=de
54 Vgl. dazu die Ausführungen zu Art. 4 ff. der Konvention.