Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/42: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). · 78 Seiten
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Das BSV übernimmt auf Bundesebene eine koordinierende Funktion im Bereich des Kinderschutzes und der Kinderrechte. Es koordiniert Programme62, unterstützt mittels Leistungsauftrag das Netzwerk Kinderrechte Schweiz, einen Zusammenschluss von 52 NGO im Bereich Kinderrechte, und subventioniert verschiedene Präventionsprojekte und -aktivitäten in Zusammenarbeit mit den NGO. Nach der neuen, obengenannten Verordnung vom 11. Juni 2010 über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte63 kann das EDI/BSV für die Gewährung von Finanzhilfen an Programme und Projekte thematische Schwerpunkte und Zielvorgaben festlegen64.
Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Das Miterleben elterlicher Partnerschaftsgewalt durch Kinder und Jugendliche wird in der vom EBG einberufenen, interdepartementalen Arbeitsgruppe zur häuslichen Gewalt behandelt. Zuständige Bundesämter verfolgen koordiniert die im Bundesratsbericht zur Gewalt in Paarbeziehungen vom 13. Mai 2009 vorgeschlagenen Massnahmen.
Kommissionen auf Bundesebene
Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) spielt bei der Sensibilisierung für Kinder- und Jugendfragen und beim Erkennen der entsprechenden Probleme eine wichtige Rolle. So sind Fragen in den Bereichen Gesundheit, Kriminalität, Bildung oder Partizipation für die Kommission immer von zentraler Bedeutung.
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) hat den Auftrag, über die Lebensbedingungen der Familien und Kinder in der Schweiz zu informieren und Forschung zu betreiben. Sie fördert Massnahmen zur Unterstützung von Familien und Kindern.
Die Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) schafft die nötigen Strukturen und Vernetzungen für eine wirksame Bekämpfung und Verhütung von Menschenhandel und Menschenschmuggel in der Schweiz. Die KSMM ist einerseits die zentrale Informations-, Koordinations- und Analysedrehscheibe des Bundes und der Kantone und andererseits Anlauf- und Koordinationsstelle für die internationale Kooperation. Ihr Ziel ist eine Verbesserung der Massnahmen in den Bereichen Prävention, Strafverfolgung und Opferschutz. Die spezifische Problematik des Kinderhandels zwecks sexueller Ausbeutung wird im Rahmen der KSMM berücksichtigt, namentlich über die Stiftung Kinderschutz Schweiz, die sowohl im Steuerungsorgan der KSMM als auch in einer spezifischen Arbeitsgruppe vertreten ist.
Interkantonale und internationale Zusammenarbeit und Koordination
62Siehe oben unter Art. 6 (Ziff. 2.2.4).
63 SR 311.039.1.
64 Für den Kinderschutz sind vor allem die Kantone zuständig. Deren Dienststellen behandeln praktisch sämtliche Aspekte der Kindesentwicklung (die Bereiche Medizin, Psychologie, Soziales, Finanzen, Recht, Kultur und Freizeit); siehe ebenfalls unter Art. 13 und
14 sowie unten.