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Vernehmlassung 2011/45: Revision des BG über die Ausländerinnen und Ausländer bezüglich der Sanktionen gegen Transportunternehmen («carrier sanctions»), des Informationssystem über die Angaben der zu beförderten Personen und der Finanzierung von Administrativhaftplätzen · 10 Seiten

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Bundesgesetz Vorentwurf über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Finanzierung von Administrativhaftplätzen, Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen sowie das PassagierInformationssystem; API-System)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ….1,

beschliesst:

I

Das Ausländergesetz vom 16. Dezember 20052 wird wie folgt geändert:

Ersatz von Ausdrücken

1. Betrifft nur den französischen Text.

2. Im gesamten Erlass wird der Ausdruck «Reisepapiere» durch «Reisedokumente» ersetzt; die notwendigen grammatikalischen Anpassungen sind vorzunehmen.

Art. 82 Finanzierung durch den Bund

1Der Bund kann den Bau und die Einrichtung kantonaler Haftanstalten, die ausschliesslich dem Vollzug der Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft sowie der kurzfristigen Festhaltung dienen und die eine bestimmte Grösse aufweisen, teilweise finanzieren. Für die Bemessung der Beiträge und das Verfahren gelten sinngemäss der 2. und der 6. Abschnitt des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 19843 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug.

2Der Bund beteiligt sich mit einer Tagespauschale an den Betriebskosten der Kantone für den Vollzug der Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft. Die Pauschale wird ausgerichtet für:

a. Asylsuchende;

b. Flüchtlinge sowie andere Ausländerinnen und Ausländer, deren Inhaftierung im Zusammenhang mit der Aufhebung einer vorläufigen Aufnahme steht;

1BBl 2012 xx

2 SR 142.20

3 SR 341 2012-xx xx