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Vernehmlassung 2011/45: Revision des BG über die Ausländerinnen und Ausländer bezüglich der Sanktionen gegen Transportunternehmen («carrier sanctions»), des Informationssystem über die Angaben der zu beförderten Personen und der Finanzierung von Administrativhaftplätzen · 10 Seiten
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Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Anhang (Ziff. II)
Änderung bisherigen Rechts
Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:
1. Asylgesetz vom 26. Juni 199812
Art. 92 Abs. 3bis(neu)
3bisEr kann im Rahmen der Anwendung der Dublin-Assoziierungsabkommen13 für Aufwendungen der Kantone, die mit der Überstellung von Personen in die Schweiz direkt in Zusammenhang stehen, Beiträge ausrichten.
2. Bundesgesetz vom 20. Juni 200314 über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich
Art. 3 Abs. 2 Bst. k (neu)
2Es unterstützt das BFM bei der Erfüllung der folgenden Aufgaben im Ausländerbereich:
k. die Erfüllung der Aufgaben nach dem Bundesgesetz vom 8. Oktober 199915 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Art. 9 Abs. 1 Bst. k und Abs. 2 Bst. j (neu)
1Das BFM kann die von ihm oder in seinem Auftrag im Informationssystem bearbeiteten Daten des Ausländerbereichs folgenden Behörden durch ein Abrufverfahren zugänglich machen:
k. den Visumbehörden zur Prüfung der Visumgesuche.
2Das BFM kann die von ihm oder in seinem Auftrag im Informationssystem bearbeiteten Daten des Asylbereichs folgenden Behörden durch ein Abrufverfahren zugänglich machen:
j. den Visumbehörden zur Überprüfung, ob eine gesuchstellende Person ein Asylverfahren durchläuft oder durchlaufen hat.
3. Bundesgesetz vom 13. Juni 200816über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes
12SR 142.31
13Diese Abk. sind in Anhang 1 aufgeführt.
14SR 142.51
15SR 823.20
16SR 361
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