Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/49: Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse · 56 Seiten

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möglich, wenn die Ausbauten aus ZEB48 (4-Spur-System Olten–Aarau mit Eppenbergtunnel und Entflechtungsbauwerk Liestal) realisiert und verfügbar sind. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2022 der Fall sein. Gegenüber dem Vollausbau würde die Wahl dieser Variante also eine Verzögerung der Inbetriebnahme um mindestens zwei Jahre beinhalten.

Unter diesen Voraussetzungen ist das Führen zweier Trassen für vier Meter Eckhöhe von Basel Rangierbahnhof via Ergolztal–Lenzburg–Freiamt und Verlagerung der lokalen Güterverkehrs-Trassen Basel–Olten auf den Bözberg möglich. Dies hätte keine direkten Auswirkungen auf den Personenfernverkehr. Hingegen würden beim Güterverkehr rund 50 % der eingeplanten Trassenkapazität zwischen Olten und Rangierbahnhof Limmattal und umgekehrt verloren gehen. Auf dem Korridor Basel–Olten würde die Güterverkehrskapazität um rund 25 % reduziert. Ausserdem würde ein Qualitätsverlust durch längere Fahrzeiten resultieren. Dies würde vor allem das Angebot im Binnen- und Import-/Export-Schienengüterverkehr in erheblichem Ausmass negativ belasten.

Eine Führung des 4-Meter-Korridors über den Hauenstein wird auch als Ergebnis von Analysen des Instituts für Verkehrsplanung und Transportsysteme der ETH Zürich nicht empfohlen: Dadurch würde die Kapazität in der Summe beider Achsen gegenüber heute abnehmen. Ausserdem entstehen im Mittelland zusätzliche Trassenkonflikte, für die bislang keine befriedigende Lösung zu erkennen ist. Für den Ausbau der Bözberglinie ist daher auf Basis der Kostenschätzung der SBB und einer qualitativen Nutzen-Betrachtung die Variante eines Paralleltunnels als Bestvariante weiter zu verfolgen.

Umfahrung via Koblenz–Turgi–Brugg

Eine andere Umfahrungsmöglichkeit stellt die Strecke Stein–Laufenburg–Koblenz– Turgi dar. Dies ist heute eine Einspurstrecke ohne Kreuzungsmöglichkeiten. Zwischen Laufenburg und Koblenz hat der Oberbau eine mangelhafte Tragfähigkeit. In Koblenz und Turgi sind Spitzkehren erforderlich. Dazu ist das aktuell 450 Meter lange Gleis in Koblenz zu verlängern. Die Spitzkehre beeinträchtigt die Produktivität. Zwischen Koblenz und Turgi wäre die langfristig geplante Angebotsverdichtung zum Viertelstunden-Takt im Personenverkehr bei Realisierung einer Umfahrung über diese Strecke verunmöglicht. Ausserdem sind die Streckenbeanspruchungen auf weiten Teilstrecken äusserst kapazitäts- und stabilitätskritisch.

Zur Vermeidung der beiden Spitzkehren wurde auch die Streckenführung über Koblenz–Bülach–Seebach–Turgi–Brugg in Erwägung gezogen. Dadurch würde die Strecke jedoch um rund 50 Kilometer verlängert und bereits stark belastete Strecken zusätzlich beansprucht. Generell wären zudem Profil- und Lärmsanierungsmassnahmen notwendig.

Beide Varianten wurden gestützt auf die Ergebnisse der erwähnten Voruntersuchungen nicht weiter vertieft. Hauptgründe sind

48 Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur, mit dem Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG, SR 742.140.2) beschlossene Massnahmen.