Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/62: Zusatzbotschaft zur Änderung des Asylgesetzes (Bericht des EJPD über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich, kurzfristige Massnahmen, Handlungsoption 3) · 16 Seiten
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entstehen dem Bund im Bereich der Sozialhilfe jährliche Einsparungen von maximal 45 Millionen Franken (2'275 Personen x 55 Franken pro Tag x 360 Tage).
3.2 Personelle Auswirkungen auf den Bund
Die Einführung einer Vorbereitungsphase in den EVZ (vgl. Art. 26 AsylG) soll schrittweise umgesetzt werden. Die damit verbundenen personellen Auswirkungen sind zum heutigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Allfällige personelle Auswirkungen werden in der Zusatzbotschaft des Bundesrates konkretisiert.
3.3 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden
Bei den Kantonen und Gemeinden sind keine Mehrkosten zu erwarten.
4 Rechtliche Aspekte
Der Entwurf zur Änderung des AsylG im Rahmen der vorliegenden Zusatzbotschaft stützt sich auf Artikel 121 Absatz 1 BV (Gesetzgebungskompetenz des Bundes über die Gewährung von Asyl sowie Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern). Er ist mit der Verfassung und dem Völkerrecht vereinbar.