Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/7: 09.462 Parlamentarische Initiative. Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops · 10 Seiten

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ArG). Dasselbe gilt für die Sonntagsarbeit, das heisst die Beschäftigung von Arbeitnehmenden zwischen Samstag 23 Uhr und Sonntag 23 Uhr (Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 ArG). Mit dem Einverständnis der Angestellten kann die betriebliche Tages- und Abendarbeitszeit um 1 Stunde nach vorne oder nach hinten verschoben werden (Art. 10 Abs. 2 ArG).

Bestimmte Gruppen von Betrieben können durch Verordnung ganz oder teilweise von diesen Regelungen ausgenommen und entsprechenden Sonderbestimmungen unterstellt werden (Art. 27 ArG). Gemäss Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2)2dürfen Tankstellen und Gastbetriebe ohne behördliche Bewilligung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in der Nacht und am Sonntag beschäftigen (Art. 4, Art. 23 und Art. 46 ArGV 2). Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr, die ein Waren- oder Dienstleistungsangebot führen, das überwiegend auf die spezifischen Bedürfnisse von Reisenden ausgerichtet ist, können in der Nacht bis 1 Uhr und am Sonntag bewilligungsfrei Personal beschäftigen (Art. 26 Abs. 2 und 4 ArGV 2). Für alle übrigen Tankstellenshops gilt der Grundsatz des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots.

Massgebend für die tatsächlichen Öffnungszeiten von Tankstellenshops sind zudem die kantonalen Bestimmungen über die Ladenöffnungszeiten (Art. 71 ArG).

Geltende Regelung der Beschäftigungszeiten in Tankstellen und Tankstellenshops Betrieb Nachtarbeit Sonntagsarbeit

Tankstellen und Gastbetriebe erlaubt erlaubt

Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an erlaubt bis

erlaubt Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr 1 Uhr

alle übrigen Tankstellenshops verboten verboten

2.1.2 Abgrenzungsfragen

Bei der Anwendung der geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen stellen sich im Zusammenhang mit Tankstellenshops einige Abgrenzungsfragen, die in den vergangenen Jahren verschiedentlich auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt haben:

1. Betriebe mit Tankstellenshop und Tankstellenbistro

Tankstellen, die einen Shop und ein Tankstellenbistro betreiben, können für den Verkauf von Treibstoff oder fertig zubereiteten Speisen und Getränken

2 SR 822.112