Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/7: 09.462 Parlamentarische Initiative. Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops · 14 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur pa. Iv. Lüscher (09.462)

CVP führt aus, sie sei im Allgemeinen gegen Sonntags- und Nachtarbeit, in diesem speziellen Fall sei aber eine Ausnahme sinnvoll. Sie spricht sich deshalb für den Vorentwurf aus.

FDP hält fest, dass sie voll hinter der vorgeschlagenen Gesetzesänderung stehe. Sie spricht sich zudem für eine weitergehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten aus und verweist auf die Motion Hutter (09.3938).

SVP unterstützt das Anliegen vorbehaltlos und spricht sich sogar für weitere Liberalisierungen bei den Ladenöffnungs- und Arbeitszeiten aus. Sie verlangt zudem – wie auch die IG Freiheit – eine rasche Umsetzung der parlamentarischen Initiative.

Centre Patronal weist darauf hin, dass die Gesetzesänderung nicht bedeute, dass alle potenziell betroffenen Tankstellenshops die ganze Nacht und den ganzen Sonntag offen halten können (Vorbehalt der kantonalen Ladenöffnungsgesetzgebung). Centre Patronal spricht sich auch für eine Warensortiments- und Grössenbeschränkung sowie das Vorhandensein einer Zapfsäule aus, um die Konkurrenz zu anderen Betrieben zu begrenzen. Es sei kein Bedarf an der Schaffung einer Vielzahl von Mini-Supermärkten vorhanden. Centre Patronal ist deshalb gegen den Vorschlag des Regierungsrats des Kantons Zürich, auf die Beschränkung des Warensortiments zu verzichten und stattdessen eine Verkaufsfläche von maximal 200 m2 vorzusehen.

WEKO begrüsst die angestrebte Liberalisierung, verzichtet aber auf eine ausführliche Stellungnahme.

4.1.2 Befürworter einer Liberalisierung mit Anregungen, Anträgen oder alternativen Regelungsvorschlägen

GL, SH, SO, ZG, ZH, JCVP BE, ACSI, AGVS, ASTAG, economiesuisse, EV, FRC, JardinSuisse, kf, SAB, SAV, SGV, SKS, StrasseSchweiz, Swiss Retail, Taxisuisse, TCS, VSIG begrüssen grundsätzlich – häufig aus den unter Ziff. 4.1.1 aufgeführten Gründen – die Stossrichtung der Vorlage. Sie haben aber folgende Anregungen, Anträge oder alternativen Regelungsvorschläge anzubringen:

Flächenmässige Begrenzung anstelle einer Sortimentsbeschränkung / Verzicht auf Sortimentsbeschränkung

ZH, economiesuisse3, SAV beantragen, die Sortimentsbeschränkung durch eine Flächenbegrenzung zu ersetzen. Dazu wird ausgeführt, Sortimentsbeschränkungen würden zu immer neuen Abgrenzungsfragen führen. Eine Flächenbegrenzung sei einfach umsetzbar und führe zwangsläufig zu einer Sortimentsbeschränkung, weil in Kleinläden bzw. Tankstellenshops vorwiegend oder gar ausschliesslich sogenannt „schnelldrehende“ Produkte angeboten würden, die von der Kundschaft auch tatsächlich nachgefragt würden. JCVP BE fordert, dass auf die Beschränkung des Warensortiments verzichtet wird. Eine Beschränkung des Sortiments schmälere die wirtschaftliche Freiheit des Betreibers und dessen Umsatz, während es für die während einer bestimmten Zeit im Shop anwesenden Angestellten keine Rolle spiele, welche Waren sie in dieser Zeit verkaufen.

Gesetzliche Verankerung einer Verkaufsflächenbegrenzung

SO begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagene Änderung des Arbeitsgesetzes, beantragt aber – da Tankstellenshops kein Vollsortiment führen dürften – die gesetzliche Verankerung der Verkaufsflächenbeschränkung auf maximal 120 m2.

3 economiesuisse verweist im Übrigen auf die Stellungnahmen SAV und EV, die unterstützt werden.