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Vernehmlassung 2011/7: 09.462 Parlamentarische Initiative. Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops · 14 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur pa. Iv. Lüscher (09.462)

4.2 Gegner der Vorlage

AG, AI, AR, BL, BS, BE, FR, GE, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, EVP, CSP, SP, BGB/GBBL, EFS, EKAL, EMK, FMH, GastroSuisse, IVA/VSAA, KV, Lausanne, SAJV, SBKV, SDV, SEK, SGARM, SGB, Städteverband, Sucht Info, Syna, transfair, Travail.Suisse, Unia, VCS, VDK, VELEDES lehnen die vorgeschlagene Gesetzesanpassung ab.4 Dies aus folgenden Gründen:

Aufweichung des Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutzes

Oftmals (AG, BL, BS, BE, FR, GE, JU, LU, NE, NW, OW, SZ, VD, VS, EVP, CSP, SP, BGB/GBBL, EFS, EKAL, EMK, FMH, IVA/VSAA, KV, Lausanne, SEK, SGARM, SGB, Städteverband, Sucht Info, Syna, transfair, Travail.Suisse, Unia) wird angeführt, die vorgeschlagene Gesetzesänderung sei aus Gründen des Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutzes abzulehnen. Häufig genannt werden: Beschränkung der Nacht- und Sonntagsarbeit auf das absolut notwendige Ausmass (keine schrittweise Aushöhlung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots/gegen Salamitaktik), Zunahme der Nacht- und Sonntagsarbeit wegen der Erhöhung der Anzahl Tankstellenshops (für das Tankstellenpersonal, aber auch für andere Bereiche wie Reinigungskräfte, Sicherheitsdienste und Zulieferer), Gesundheitsrisiken durch Nachtarbeit, bereits heute prekäre Arbeitsbedingungen (Fehlen von Gesamtarbeitsverträgen) und tiefes Lohnniveau des Tankstellenpersonals, negative Auswirkungen von Nacht- und Sonntagsarbeit auf das Sozial- und Familienleben, Druck auf andere Detailhändler und auf die Ladenöffnungszeiten im Allgemeinen. Für UR ist zudem das Argument, wonach das Personal für den Verkauf von Gastronomieprodukten ohnehin anwesend sei, nicht stichhaltig. Jeder andere Gastrobetrieb könnte sonst ebenfalls so argumentieren und nebenbei ein rund um die Uhr geöffnetes Verkaufsgeschäft betreiben.

Kein Bedürfnis für 24-Stunden-Betrieb von Tankstellenshops

Nach Ansicht von AG, AI, AR, BL, BS, GE, LU, NW, OW, SG, SZ, TI, UR, VS, EKAL, IVA/VSAA, Lausanne, SGARM, transfair, Travail.Suisse ist ein Bedürfnis, das nach einem 24-Stunden-Betrieb von Tankstellenshops verlangt, nicht ausgewiesen. Die in den Tankstellenshops angebotenen Detailhandelswaren könnten in zumutbarer Weise während den ordentlichen Arbeits- und Öffnungszeiten gekauft werden. Z.T. wird auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung hingewiesen, die festgestellt habe, dass kein besonderes Konsumbedürfnis vorliege. EKAL, Sucht Info verweisen zusätzlich auf die Haltung des Bundesrates zur Frage Wasserfallen 09.5301. BL verweist auf Praxiserfahrungen: Es gebe im Kanton BL trotz Fehlen eines Ladenschlussgesetzes keine Bemühungen von Inhabern von Tankstellenshops hin zu einer Ausweitung von Nachtarbeit; in den überwiegenden Fällen seien Tankstellenshops bis 23.00 Uhr oder spätestens bis 24.00 Uhr geöffnet; auch in Tankstellenbistros und im Autobereich werde das Personal nicht die ganze Nacht eingesetzt. Auch GE, SZ, IVA/VSAA führen aus, dass bereits der heutige gesetzliche Rahmen von vielen Tankstellenshop-Betreibern nicht ausgeschöpft werde. SG, TG, UR, VS halten fest, dass eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten aufgrund der Situation in ihrem Kanton (kantonale Ladenöffnungsgesetzgebung; Volksabstimmungen) nicht zum Tragen komme. EVP, BGB/GBBL, EFS, SGB, Unia verweisen auf die Ablehnung einer weiteren Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten durch die Stimmberechtigten in mehreren kantonalen Abstimmungen. Aus Sicht von BGB/GBBL, SGB, Unia wird – mit Verweis auf eine Umfrage der Gewerkschaft Unia bei 800 Geschäften im Kanton Bern – eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten von der Mehrheit des Verkaufspersonals und der Ladeninhaber abgelehnt. Syna lehnt jegliche direkte (im Gesetz oder der Verordnung) oder indirekte (über Verordnung 2) Aufweichung der Definition

4 FR, VD, IVA/VSAA: Ablehnung des Vorentwurfs, ausser in Bezug auf Tankstellenshops auf Autobahn- raststätten. NW sei von der Änderung nicht betroffen, äussert aber Bedenken zur Vorlage. OW: Gegen Aufweichung und weitere Durchbrechung des Nachtarbeitsverbots, aber Zustimmung zum Vorschlag, die Einschränkung bzgl. des Verkaufs von Detailhandelswaren am Sonntag aufzuheben. Städteverband: Die Vorlage sei in einer internen Umfrage kontrovers beurteilt worden, wobei eine leichte Mehrheit sich klar ablehnend zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung geäussert habe.