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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
5.2 Artenschutz
In der Schweiz wird Artenschutz prinzipiell durch die Instrumente des Lebensraum- Artenförderungsschutzes gewährleistet. Eine beschränkte Auswahl Arten wird von Bund und Kantonen programme zusätzlich mit Artenförderungsprogrammen unterstützt. Diese Programme sind speziell
auf Arten oder Artengruppen ausgerichtet, die mit dem Lebensraumschutz allein nicht
genügend gefördert werden können und deshalb auf spezifische zusätzliche Massnah-
men angewiesen sind. Artenförderungsprogramme gibt es für einzelne Arten aus
verschiedenen Gruppen wie Wirbeltiere, wirbellose Tiere, Pflanzen, Flechten, Algen
und Pilze.
Für Bär, Luchs, Wolf und Biber gibt es nationale Konzepte. Bei diesen steht das Ma-
nagement der Populationen im Vordergrund, damit Schäden begrenzt und wo nötig
entschädigt werden können. Im Bereich der Fliessgewässer gibt es Aktionspläne für
Fische und Flusskrebse.
Seit 1991 sind Rote Listen94 formal in der Natur- und Heimatschutzverordnung veran-
kert. Sie zeigen auf, für welche Tier-, Pflanzen-, und Pilzarten Handlungsbedarf be-
steht. Zudem werden mögliche Schutzmassnahmen für deren Erhaltung dargelegt. Die
Roten Listen werden periodisch aktualisiert.
Im Bereich Artenförderung ist von 40 000 bekannten einheimischen Arten nur bei rund Handlungsfelder für den einem Viertel der Gefährdungszustand bekannt95. Die Prioritäten für Artenschutzpro-
Artenschutz
gramme ergaben sich bisher oft aus dem Kenntnisstand der Wissenschaft und den
finanziellen und personellen Ressourcen von Organisationen, die im Artenschutz tätig
sind. In Zukunft muss der Kenntnisstand über Arten erweitert werden. Zudem braucht
es übergeordnete Ziele und Grundsätze für die Prioritätensetzung und den Umgang mit
Zielkonflikten. Insbesondere muss der Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten
oder mit An- und Umsiedlungen geregelt werden. Dazu braucht es eine Gesamtkonzep-
tion für die Erhaltung und den Wiederaufbau der natürlichen und kulturell geformten
Artenvielfalt.
5.3 Schutz der genetischen Vielfalt
Bis anhin wurde wenig unternommen, um die genetische Vielfalt und die genetischen Mangelndes Wissen über Ressourcen der Schweiz zu erhalten und nachhaltig zu nutzen. Die genetische Vielfalt die genetische Vielfalt der wildlebenden Pflanzen und Mikroorganismen der Schweiz ist bis heute nur ansatz-
weise bekannt. Bessere Kenntnisse herrschen bezüglich der Vielfalt der Pflanzensorten
und Tierrassen in der Landwirtschaft. Unbekannte genetische Vielfalt kann weder
geschützt noch nachhaltig genutzt werden, was zu einer Verarmung und zu unbemerk-
ten Verlusten führen kann. Mit der Erhaltung der Arten und ihren natürlichen Verbrei-
tungsgebieten können in den meisten Fällen auch die genetische Vielfalt und ihr Poten-
zial als Ressourcen für weitere Generationen sichergestellt werden. Zusatzmassnahmen
in Form von Genbanken, Stammsammlungen, botanischen Gärten usw. sind jedoch
notwendig. Um zu bestimmen, welche Arten der Schweiz wie erhalten werden sollen,
ist es wichtig, die genetische Vielfalt der Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen in der
Schweiz besser zu kennen.
94 Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz (NHV; SR 451.1) 95 Rote Listen BAFU 1994–2011 und Cordillot F., Klaus G. (in Vorb.): Gefährdete Arten in der Schweiz. Synthese Rote Listen. Stand der Daten: 2010. Bern: Bundesamt für Umwelt. Reihe Umwelt-Zustand und Baur B. et al. 2004: Biodiversität in der Schweiz: Zustand, Erhaltung und Perspektiven. Grundlagen für eine nationale Strategie. Bern: Forum Biodiversität Schweiz (Hrsg.)