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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
Auch auf privater Ebene wurden und werden zahlreiche Initiativen, Programme und
Projekte entwickelt, um dem Verlust der Biodiversität im Landwirtschaftsgebiet entge-
genzuwirken.108
Durch die bisher ergriffenen Massnahmen konnten die Umweltbelastungen durch die Handlungsfelder für die Landwirtschaft reduziert und der Rückgang der Biodiversität teilweise verlangsamt Landwirtschaft werden. Für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität braucht es aber noch zu-
sätzliche Anstrengungen. Die Herausforderung der Zukunft ist es, mit einer nachhalti-
gen Nahrungsmittelproduktion zur Versorgungssicherheit der Bevölkerung beizutra-
gen. Um die Erhaltung und die Förderung der Biodiversität im Landwirtschaftsgebiet
mit einer effizienten Nahrungsmittelproduktion in Einklang zu bringen, braucht es ein
abgestimmtes Vorgehen unter Berücksichtigung der lokalen Standortbedingungen und
Produktionspotenziale. Es sind regionale, qualitative und quantitative Zielwerte zu
erarbeiten. Die Qualitätskriterien und Flächenbedürfnisse können aus wissenschaftli-
chen Erkenntnissen verschiedener Fallstudien hergeleitet werden109. Sie werden für die
verschiedenen Produktionsregionen der Schweiz qualitativ und quantitativ so präzi-
siert, dass die von der landwirtschaftlichen Nutzung abhängigen Arten und Lebens-
räume in ihrem Verbreitungsgebiet gezielt gefördert und erhalten werden. Im Bergge-
biet hängen die Bedürfnisse stark von der Landnutzungsintensität ab. Je nach
Entwicklung der Intensität der Bewirtschaftung verändert sich das Bedürfnis, Flächen
als ökologische Ausgleichsflächen zu sichern. Grundsätzlich entsprechen artenreiche
Fettwiesen (Fromental, Goldhafer) in Talgebieten sowie magere Feucht- und Trocken-
wiesen in den Berggebieten einer standortgerechten und damit einer nachhaltigen
Nutzung.
Wichtig für die Förderung der Biodiversität wird auch die konkrete Ausgestaltung bei
der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems im Rahmen der in Erarbeitung
stehenden Agrarpolitik 2014-2017 sein. Ein wichtiger Faktor ist ebenfalls die Ausbil-
dung und die Motivation der Landwirte. Ökologische Probleme und Zusammenhänge
sollen dort vermehrt Berücksichtigung finden.
6.3 Jagd und Fischerei
Die Jagd und die Fischerei orientieren sich am Prinzip der Nachhaltigkeit, indem in Nachhaltige Jagd und den eidgenössischen und den kantonalen Gesetzgebungen geschützte und nutzbare Fischerei Arten, Schonzeiten, Fang-/Abschusszahlen und Grössen-/Altersauflagen usw. festge-
legt werden. Für die Jagd und die Fischerei kennt das Bundesrecht je ein eigenes
Gesetz, das Jagdgesetz110 und das Fischereigesetz111, sowie die dazugehörigen Verord-
nungen. Gestützt auf diese Grundlagen ist eine Reihe von Konzepten und Vollzugshil-
fen ausgearbeitet worden.
Die Jagd und die Fischerei sind so ausgerichtet, dass bei den genutzten Populationen Management von Jagd der Alters- und Geschlechteraufbau und die natürlich gewachsenen Sozialsysteme und Fischerei sowie die genetische Vielfalt aller genutzten Arten langfristig erhalten bleiben. Bei
regionalen Rückgängen von Beständen bejagter oder befischter Arten sind die Kantone
dafür verantwortlich, die Nutzung einzuschränken. Sie sind aber auch verpflichtet, die
108 Z. B. stellen private Label IP Suisse an ihre rund 20’000 Mitglieder anspruchsvolle Forderungen betreffend Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen auf dem Betrieb und fördern so die Biodiversität von privater Seite.
109 Z. B.: Oppermann R., Gujer H.U. 2003: Artenreiches Grünland bewerten und fördern – MEKA und ÖQV in der Praxis. Stuttgart: Ulmer 110 Bundesgesetz vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG; SR 922.0)
111 Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über die Fischerei (BGF; SR 923.0)