Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 87 Seiten

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9 Wirkungsanalyse

9.1 Einleitung

Zur Abschätzung der Konsequenzen des vorliegenden Regulierungsvorhabens wurden mehrere Wirkungsanalysen durchgeführt – sogenannte „Quantitative Impact Studies“, im Weiteren abgekürzt mit

QIS:

• Bei der QIS-Basel handelt es sich um eine vom Basler Ausschuss auf internationaler Stufe durch-

geführte Wirkungsanalyse zu den anrechenbaren und erforderlichen Eigenmitteln unter Basel III. Neben den beiden Schweizer Grossbanken haben an dieser auch sechs weitere Schweizer Banken teilgenommen.

• Bei der QIS-CH handelt es sich um eine repräsentativ angelegte Wirkungsanalyse des vorliegen-

den Regulierungsvorhabens zur Umsetzung von Basel III sowie der geänderten Risikoverteilungsvorschriften, wozu insbesondere auch die Kostenfolgeabschätzung einer Umstellung auf das internationale Regelwerk gehörte. Zu dieser Analyse auf freiwilliger Basis beigetragen haben 48 von gut 70 angeschriebenen Instituten. Diese hohe Teilnahmequote ist umso beachtlicher und besonders zu verdanken, als dass die QIS-CH während der Sommermonate von Anfang Juli bis Mitte August 2011 durchgeführt werden musste.

• Bei der QIS-FINMA und der QIS-SNB handelt es sich um Analysen der FINMA bzw. SNB auf

Basis von bereits heute auf Ebene aller Schweizer Institute erhobener Daten zu den anrechenbaren und erforderlichen Eigenmitteln sowie der Risikoverteilung (Daten per Ende 2010, Sicht Einzelinstitut). Damit wurden die Auswirkungen des vorliegenden Regulierungsvorhabens auf die Eigenmittel sowie die Wirkung der geänderten Risikoverteilungsvorschriften abgeschätzt.

Die Untersuchungsgebiete dieser QIS überlappen sich also teilweise (z.B. eigenmittelmässige Auswirkungen von Basel III in der QIS-Basel und QIS-CH sowie QIS-FINMA). Manchen Fragestellungen wurde aber auch nur in einer dieser drei QIS nachgegangen (z.B. Kostenfolgeabschätzung in der QIS-CH). Ein weiterer Unterschied zwischen diesen QIS liegt im Umfang der teilnehmenden Institute. Grundsätzlich liessen sich bereits auf Basis der QIS-Basel erste Aussagen zu den Basel-III-Auswirkungen bei den Schweizer Grossbanken vs. Nicht-Grossbanken machen. Aufgrund der geringen Anzahl an Nicht-Grossbanken in der QIS-Basel war jedoch die Datenbasis für eine systemweite Aussage zu gering. Daher hat die FINMAentsprechende systemweite Wirkungsanalysen über alle Banken auf Basis der zur Verfügung stehenden Daten per Ende 2010 vorgenommen. Dies musste zwangsläufig auf Basis von Annahmen geschehen. Die Validität dieser durchaus plausiblen Annahmen wurde sodann im Rahmen der durch die QIS-CH für rund 40 Institute einzelfallspezifisch erhobenen Berechnungen überprüft46

. Aufgrund der positiven Prüfergebnisse kann davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse der QIS-FINMA und QIS-SNB, wie sie im Weiteren präsentiert werden, valide sind. Im Bereich der neuen Risikoverteilungsvorschriften gestaltete sich die Situation ähnlich. Hier lieferte die QIS-SNB eine systemweite Wirkungsanalyse über alle Banken auf Basis der zur Verfügung stehenden Daten per Ende 2010, während die QIS-CH nur für eine Teilstichprobe bestimmte Antworten lieferte.

9.2 Schweizer Umsetzung des internationalen Regelwerks

9.2.1 Änderung Mindestanforderungen

Die neue Berechnung der Mindestanforderungen entsprechend dem internationalen Regelwerk hat erwartungsgemäss eine leichte Reduktion der Mindestanforderungen (vgl. Art. 33 E-ERV) im Kontext

46 Die Teilnahme an der QIS-CH über die Sommerpause erfolgte auf einer „best efforts basis“ , weshalb keineswegs eine vollständige Beantwortung der QIS-CH erforderlich war. / 62/87