Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 87 Seiten

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Bereich Interbankkredite oder 100% statt 50% oder 75% für landwirtschaftliche Liegenschaften bzw. durch solche besicherte Kredite. Im Einzelnen wurden betrachtet:

a) durch Wohnliegenschaften besicherte Kredite

b) durch gewerbliche Liegenschaften besicherte Kredite

c) durch landwirtschaftliche Liegenschaften besicherte Kredite

d) Interbankkredite

e) Kredite an Unternehmen

f) Lombardkredite

g) Darlehens-, Repo- und repoähnliche Geschäfte mit Effekten (kurz „SFT“ für „securities financing

transactions“)

h) Derivatgeschäfte

Diese Sichtweisen fokussieren dabei auf wichtige Kreditarten oder Gegenparteien. Die obere Grafik in Abbildung 7 zeigt die relativen Änderungen in der jeweiligen Eigenmittelunterlegung. Die untere Grafik stellt diese relativen Änderungen pro Kreditart/Gegenparteityp in Bezug zu den relativen Änderungen in den Mindestanforderungen für Kreditrisiken eines einzelnen Instituts – dadurch wird die relative Bedeutung einer für sich betrachtet kleinen oder grossen Änderung für die betrachtete Kreditart/Gegenpartei im Gesamtkontext der geänderten Kreditrisikoeigenmittelanforderungen dargestellt. So relativieren sich beispielsweise die deutlich höheren Eigenmittelanforderungen für Derivate oder Lombardkredite, wenn man diese in ihrer relativen Bedeutung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken insgesamt betrachtet.

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