Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 87 Seiten
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Abbildung 7: Änderungen der Eigenmittelmindestanforderungen bei den QIS-CH-Instituten für
bestimmte Kreditarten bei Berechnung der Mindestanforderungen nach dem internationalen Regelwerk. Die obere Grafik zeigt die relativen Änderungen dieser Anforderungen differenziert nach Kreditarten. Die untere Grafik zeigt deren relative Bedeutung bezogen auf das Total dieser Anforderungen für Kreditrisiken.
Im Einzelnen können folgende Aussagen für die betrachteten Kreditarten gemacht werden:
a) durch Wohnliegenschaften besicherte Kredite: kaum Auswirkungen, die durch Kreise symbolisier-
ten "Ausreisser-Beobachtungen" dürften Ausfluss der Bereinigung eines gesetzgeberischen Versehens sein (50% statt 75%-Risikogewichtung im SA-BIZ, vgl. E-ERV Anhang 4 Ziff. 3.2 und 11.1.6).
b) durch gewerbliche Liegenschaften besicherte Kredite: erwartungsgemäss ein deutlicher Anstieg,
der sich auch in einer leichten Erhöhung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken insgesamt niederschlägt.
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