Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 87 Seiten
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der erforderlichen Eigenmittel zur Folge. Die QIS-FINMA lieferte eine geschätzte Reduktion in Höhe von 7.8% insgesamt, bezogen auf alle Banken in der Schweiz.
Die bankseitig im Rahmen der QIS-CH durchgeführten Berechnungen ergaben eine geschätzte mittlere Reduktion der Mindestanforderungen in Höhe von 8.5% für die SA-BIZ-Institute und 4.9% für die SA-CH-Institute, die an der QIS-CH teilgenommen haben. Abbildung 5 zeigt für jedes dieser SA-CH-Institute die bankseitig ermittelte QIS-CH-Schätzung (Werte auf der horizontalen Achse) und stellt diese der QIS-FINMA-Schätzung (Werte auf der vertikalen Achse) gegenüber. Die bankseitigen Schätzungen ergaben die erwähnte mittlere Reduktion in Höhe von 4.9% und die FINMA-seitige Hochrechnung für die QIS-CH-Teilnehmer, die den SA-CH anwenden, lag bei 7.3%. Die Medianwerte liegen bei 4.5% (QIS-CH-Schätzung) vs. 6.4% (FINMA-Schätzung).
Bei den QIS-CH-Schätzungen wurden grundsätzlich bereits die Effekte von Basel III auf die Mindestanforderungen institutsseitig eingerechnet, während dies im Rahmen der FINMA-seitigen Hochrechnungen aufgrund ungenügender Detailinformationen weggelassen werden musste. Dieser Unterschied erklärt manche der grösseren Abweichungen zwischen QIS-CH- und FINMA-Schätzungen, namentlich bei Instituten, für welche die FINMA einen Rückgang schätzte, aber institutsseitig ein Anstieg geschätzt wurde. Insgesamt darf aber angesichts der Abbildung 5 von einer hinreichenden Genauigkeit der FINMA-Hochrechnungen im Rahmen der QIS-FINMA ausgegangen werden.
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-4.9% -30% -30% -25% -20% -15% -10% -5% 0% 5% 10% 15% 20% Schätzung gemäss Bank-Berechnungen in der QIS-CH (bereinigt um Kantonalbankenrabatt ... Sicht 2013)
Abbildung 5: QIS-FINMA-Schätzungen vs. bankseitige QIS-CH-Schätzungen zur Änderung der
Eigenmittelmindestanforderungen für 38 SA-CH-Institute bei Schweizer Umsetzung des internationalen Regelwerks
Bezogen auf die Kantonalbanken ist anzumerken, dass der per Ende 2010 bestehende "Kantonalbankenrabatt" (Reduktion der Mindestanforderungen um höchstens 8.4%, vgl. ERV Art. 125a Abs. 2) in 2013 (Einführungszeitpunkt von Basel III und damit der relevante Referenzzeitpunkt) nicht mehr gelten wird. Daher wurden die QIS-CH-Schätzungen der Kantonalbanken ohne diesen Rabatt ermittelt.
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