Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 87 Seiten

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c) durch landwirtschaftliche Liegenschaften besicherte Kredite: erwartungsgemäss ein sehr deutli-

cher Anstieg im Bereich von 85%, der sich auch in einer sehr leichten Erhöhung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken insgesamt niederschlägt.

d) Interbankkredite: erwartungsgemäss eine merkliche Reduktion, mit einer im Mittel sehr leichten,

aber in Einzelfällen durchaus grösseren Reduktion der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken auf Gesamtbankebene.

e) Kredite an Unternehmen: insgesamt neutral, mit Abweichungen nach oben und unten in Einzelfäl-

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len.

f) Lombardkredite: teilweise starke Steigerungen oder auch Reduktionen. Dies hängt mit dem Weg-

fall der pauschalen 50%-Gewichtung zusammen. Die Steigerungen lassen sich sodann auf Behandlung dieser besicherten Kredite als Blanko-Kredite zurückführen. Die Reduktionen hingegen lassen sich häufig durch neue Anwendung des umfassenden Ansatzes statt der bisherigen Pauschalgewichtung erklären.

g) Darlehens-, Repo- und repoähnliche Geschäfte mit Effekten (SFT): für die Mehrzahl der QIS-CH-

Banken keine besondere Veränderung, ausser bei einem Institut, für welches eine knapp 10%- Steigerung der erforderlichen Eigenmittel für Kreditrisiken resultiert (das SFT-bezogene Ergebnis für dieses Institut, Steigerung der SFT-Anforderungen um mehrere Hundert Prozent, ist in der ersten Abbildung rein aus Darstellungsgründen nicht dargestellt.

h) Derivate: erwartungsgemäss eine relativ starke Zunahme der erforderlichen Eigenmittel durch

Anwendung der Marktwertmethode nach dem internationalen Regelwerk.

Die obigen eigenmittelmässigen Aussagen zu den Auswirkungen einer Umstellung auf das internationale Regelwerk haben grundsätzlich sowohl unter Basel II.5 (aktuelle Regulierung) wie unter Basel III ihre Gültigkeit. Basel III bringt nämlich im wesentlichen nur Änderungen der Eigenmittelanforderungen für bestimmte Gegenparteirisiken im Derivate- und SFT-Geschäft mit sich. Für Nicht-Grossbanken sind diese Änderungen unwesentlich, wie auch die QIS-CH zeigte (so zieht die neue CVA-Eigenmittelunterlegung ceteris paribus typischerweise eine Steigerung der erforderlichen Eigenmittel für die allermeisten Institute von nur bis zu 2% nach sich). Ein ähnliches Bild – keine materiellen Änderungen – ergab die QIS-CH für die Nicht-Grossbanken auch im Bereich der anrechenbaren Eigenmittel.

Im nächsten Abschnitt wird der Frage nachgegangen, wie sich die Eigenmittelsituation der Schweizer Banken unter Basel III präsentiert, wenn insbesondere die neuen Basler Mindestkapitalquoten und Eigenmittelpufferanforderungen betrachtet werden. Die Auswirkungen der zusätzlichen Anforderungen des FINMA-RS 11/2 Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung Banken werden im übernächsten Abschnitt 9.4 analysiert.

9.3 Eigenmittelsituation unter Basel III – Mindestanforderungen und Puffer

Zur Analyse der quantitativen Auswirkungen der neuen Basel-III-Standards zur Berechnung der anrechenbaren und erforderlichen Eigenmittel im Rahmen der QIS-FINMA wurden abgeschätzt:

• die Auswirkungen der revidierten Eigenmitteldefinitionen auf ausgewählte Kapitalkennzahlen (v.a.

die CET1-Quote) und

• die potentielle Eigenmittellücke, die mit der Einführung von Basel III verbunden sein könnte.

Um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, schliesst die Analyse alle inländischen und ausländischen Banken in der Schweiz ein. Ausgenommen hiervon sind die beiden Grossbanken, die bereits an

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anderer Stelle behandelt wurden. Alle QIS-FINMA-Schätzungen basieren auf den auf Stufe Einzelin-

49 Die Auswirkungen höherer Eigenmittelanforderungen für hypothekarisch gedeckte Kredite an Unternehmen sind grundsätzlich bereits unter Punkt b) erfasst. 50 Siehe Regulierungsfolgenabschätzung zur Änderung des Bankengesetzes (too big to fail), März 2011. / 67/87