Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 87 Seiten

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Anzahl Banken mit CET1-Kapitallücke CET1-Quote unterhalb (in Mio. CHF) Ausgewählte Basel-III- des Schwellenwerts Schwellenwerte für das harte bei RWA-Anstieg um bei RWA-Anstieg um Kernkapital (CET1) 20% 10% 20% 10%

4.5%

1 1 4949

(= Mindestanforderung)

7.0%

(= 4.5% Mindestanforderung + 8 5 315181

2.5% Eigenmittelpuffer)

9.5%

(= 4.5% Mindestanforderung + 28 16 16771067

2.5% Eigenmittelpuffer + 2.5%

antizyklischer Puffer)

Tabelle 1: Kapitalbedarfsanalyse für Nicht-Grossbanken nach ausgewählten Basel-III-Mindest-

werten für die CET1-Quote unter konservativ angenommener Steigerung der RWAs um 20% und 10%.

9.4 Eigenmittelsituation unter Basel III – unter Berücksichtigung der FINMA- Vorgaben für zusätzliche Eigenmittel über den Mindestanforderungen

In gleicher Weise wie im vorangegangenen Abschnitt werden in einer zweiten Hochrechnung die Auswirkungen von Basel III auf die FINMA-Standards über zusätzliche Eigenmittel quantifiziert wie sie in Kapitel 6 des FINMA-RS 11/2 „Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung Banken“ für die Nicht-Grossbanken definiert sind. Nach diesem FINMA-RS 11/2 sind Banken verpflichtet, in Abhängigkeit ihrer Aufsichtskategorie, zusätzliche Eigenmittelpuffer gemessen an den gesamten anrechenbaren Eigenmitteln im Verhältnis zu den Mindestanforderungen nach Art. 33 ERV zu halten. Hieran ändert sich durch die Einführung von Basel III nichts. Nur sind in dieser Rechnung die Mindestanforderungen (bzw. RWAs) an Basel III anzupassen: vgl. Art. 33 E-ERV. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass gewisse Kapitalabzugsposten unter Basel II, einschliesslich der Abzüge für Verbriefungspositionen, unter Basel III neu risikogewichtet und aufgrund der CVA-Eigenmittelanforderung für Gegenparteirisiken erhöht werden. Für Nicht-Grossbanken sind diese Abzüge jedoch quasi inexistent. Auch ist die CVA-Eigenmittelanforderung für Nicht-Grossbanken relativ klein.

Wie in der Schätzung im vorangegangenen Abschnitt wird wiederum sehr konservativ angenommen, dass die RWA für die Nicht-Grossbanken im Schnitt um 20% zunehmen. Des Weiteren erfolgt durch die Umstellung auf das internationale Regelwerk eine Reduktion der RWAs bzw. darauf basierender Mindestanforderungen um etwa 7%. Die Ergebnisse dieser Hochrechnung sind in Tabelle 2 zusammengefasst, wiederum auch für einen angenommenen RWA-Anstieg von 10%.

Anforderungen Anzahl Banken, die bei Total Kapitallücke heutigem Eigenmittelni- (in Mio. CHF) veau die Anforderungen in 2016 nicht erfüllen

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