Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 87 Seiten

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würden bei RWA-Anstieg um bei RWA-Anstieg um

20% 10% 20% 10%

8%-Gesamtkapitalquote nach

Basel III zuzüglich Eigenmit- 30 14 35181562

telpuffer nach FINMA-RS 11/2

Tabelle 2: Kapitalbedarfsanalyse für Nicht-Grossbanken unter Basel III, konservativ angenom-

mener Steigerung der RWAs um 20% und 10%, und zusätzlicher Berücksichtigung der Vorgaben nach FINMA-RS 11/2 wie Ende 2016 gültig.

Gemäss Tabelle 2 würden per Ende 2016 bei konservativ angenommener RWA-Steigerung um 20% 30 Banken unter den nach Aufsichtskategorie differenzierten Anforderungen des FINMA-RS 11/2 liegen (siehe dazu Kapitel 6 dieses Rundschreibens). Die Kapitallücke in Höhe von CHF 3‘518 Mio. ist sehr moderat. Die Ergebnisse in Tabelle 2 sind im Einklang mit den vorangegangenen Basel III Ergebnissen (vgl. Tabelle 1). Da die FINMA-Anforderungen pro Aufsichtskategorie oberhalb der Basel III Schwellenwerte liegen, sollte die Anzahl der Banken, welche die FINMA-Anforderungen nicht erfüllen, ceteris paribus zunehmen. Da sich aber gleichzeitig die Bemessungsgrundlage verändert hat, weil statt CET1 nun die gesamten anrechenbaren Eigenmittel betrachtet werden, entsprechend dem FINMA-RS 11/2, heben sich die Effekte tendenziell auf.

Interessant ist, dass die Schnittmenge der Banken mit einer Kapitallücke in den beiden Betrachtungen (Basel III CET1 und FINMA-Anforderungen an zusätzliche Eigenmittel) begrenzt ist. Der Anteil der Banken, der beide Standards aus heutiger Sicht nicht erreicht, beträgt rund 30-40% der insgesamt rund 30 Banken. Das ist ein Hinweis, dass die Banken erwartungsgemäss noch nicht unter Basel III operieren, aber über Möglichkeiten verfügen, ihre Kapitalisierung in der Übergangsphase zu Basel III schrittweise zu verbessern, wie z. B. die Substitution von Tier 2 durch Tier 1 Kapital (insbesondere bei Tochtergesellschaften) oder die Aktivierung vorhandener stiller Reserven.

Zusammenfassend bestätigen die Hochrechnungen, dass die Auswirkungen von Basel III auf die FINMA-Anforderungen bzgl. zusätzlicher Eigenmittel bei den Nicht-Grossbanken in der Schweiz sehr klein sind. Die Auswirkungen werden zudem durch die gesetzte Übergangsfrist bis 2016 abgefedert. Es bestehen keine Zweifel seitens FINMA, dass die wenigen Banken, die die Standards bisher noch nicht erfüllen, diese bis dahin erreichen werden.

9.5 Eigenmittelsituation Basel III - Grossbanken

Im Gegensatz zu den Nicht-Grossbanken, die oft die gesamten anrechenbaren Eigenmittel grossmehrheitlich in Form von CET1 halten, haben die beiden Grossbanken die Schwächen des aktuellen Rechts durch Kapitaloptimierung in signifikantem Umfang ausgenutzt. Sie sind daher durch Basel III, das diese Schwächen im Bereich der Definition der anrechenbaren Eigenmittel schliesst, auf der Kapitalseite vergleichsweise deutlich stärker betroffen. Zudem sind beide Schweizer Grossbanken stark im Derivatgeschäft engagiert und daher bringt die mit Basel III eingeführte CVA-Eigenmittelunterlegung eine signifikante Erhöhung der erforderlichen Eigenmittel mit sich.

Die Kombination dieser beiden Effekte (enger gefasster Begriff der anrechenbaren Eigenmittel, höhere RWA) beeinflusst die CET1-Ratio der beiden Grossbanken deutlich stärker als diejenige der Nicht-Grossbanken. Die Grossbanken werden daher wohl von den von Basel III vorgesehenen Übergangsbestimmungen zumindest teilweise Gebrauch machen.

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