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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Anhörung Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV)
Artikel 30 Änderung bisherigen Rechts
Die genannten Verordnungen werden aufgrund der Totalrevision sowie Umbenennung der Verordnung an den entsprechenden Stellen geändert.
Artikel 31 Übergangsbestimmungen
Absatz 1 regelt den Übergang der Strukturdatenlieferung in Abhängigkeit der Vorverschiebung der Datenbeschaffungsperiode im Jahre 2015. Da diese erst im 2015 vorverschoben wird, können die Strukturdaten auch erst im 2015 entsprechend früher von den Kantonen geliefert werden. Daher gilt für das Jahr 2014 noch wie bisher der 30. September.
Absatz 2 steht im Kontext der Umstellung auf die georeferenzierte Flächenerfassung. Die Geoinformationsverordnung sieht für die Umsetzung der minimalen Geodatenmodelle eine Umsetzungsfrist von 5 Jahren ab Publikationsdatum durch das zuständige Fachamt vor. Die Publikation ist auf den 1. Juni 2012 auf der BLW-Homepage erfolgt1. Somit sind die Kantone verpflichtet, die Daten ab 1. Juni 2017 nach den minimalen Geodatenmodellen an das Bundessystem (Artikel 165 e LwG) zu liefern. Die Artikel 4 Buchstabe c, Artikel 11 Absätze 2 und 3 sowie Artikel 12 kommen für einen Kanton ab dem Zeitpunkt zur Anwendung, ab welchem er die minimalen Geodatenmodelle nach der Geoinformationsverordnung vom 21. Mai 2008 umgesetzt hat, spätestens jedoch ab dem 1. Juni 2017.
Artikel 32 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt zusammen mit den anderen im Rahmen von AP14/17 entwickelten Verordnungen in Kraft. Eine Ausnahme bildet die Inbetriebnahme der Systeme GADES und MAPIS, welche auf den 1.1.2015 produktiv gehen sollen.
15.4 Auswirkungen
15.4.1 Bund
Die Totalrevision berücksichtigt die allgemeine EDV-technische Entwicklung und im Besonderen die nötigen Anpassungen resultierend aus der AP14/17. Die erfolgreiche Umsetzung der Agrarpolitik (u.a. in Vollzug und Evaluation) benötigt leistungsfähige Informationssysteme, welche auf der durch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF betriebenen Informatikinfrastruktur aufbauen.
Die Direktzahlungen werden ab 2014 anders berechnet werden, weshalb alle Informationssysteme, welche sich auf diese Daten beziehen oder diese Angaben nutzen, angepasst bzw. neu entwickelt und eingeführt werden müssen. Mit den Systemen HODUFLU, GADES und MAPIS werden den Kantonen neue Applikationen zentral angeboten, weshalb diese auf entsprechende Eigenentwicklungen verzichten könnten. Die für die Anpassungen, Entwicklung und Einführung benötigten bundesseitigen Mittel sind bis und mit 2016 bereits eingestellt.
Die Systeme müssen auch fachlich betreut und permanent weiterentwickelt werden. Dadurch ergeben sich auch wiederkehrend zusätzliche personelle Aufwände. Der geschätzte permanente Zusatzaufwand für die Betreuung der involvierten Systeme beträgt ab 2014 drei Vollzeitstellen.
Sowohl der Vollzug der bisherigen wie auch der mit der Agrarpolitik 2014-2017 weiterentwickelten Massnahmen werden durch die Systeme GIS, HODUFLU, Astat-2, Agate und MAPIS gleichermassen unterstützt und erleichtert. Durch zentral bereitgestellte und betriebene Systeme wie HODUFLU oder GIS werden interkantonale Vollzugshindernisse beseitigt. Die zentralen IT-Systeme unterstützen einerseits den Vollzug und die Zusammenarbeit zwischen Bundesstellen sowie zwischen Bund und Kantonen und dienen andererseits der Weiterentwicklung, dem Vollzug und der Evaluation der Agrarpolitik. Um diese Aufgaben auf hohem Niveau erfüllen zu können, müssen sie betrieben, gewartet und permanent weiterentwickelt werden.
1 http://www.blw.admin.ch/dienstleistungen/00568/01328/01329/index.html?lang=de