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Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 56 Seiten
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Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA
che Gefährdungen
- zur Verhinderung von Parallelermittlungen
- für die Glaubwürdigkeitsprüfung bei Befragungen
- zur Überprüfung von Informantinnen und Informanten
- zur Erstellung von Lageanalysen im Sinne von Artikel 2 Buchstabe c ZentG,
2. für die Führung der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS):
- zur Prüfung und Analyse von Meldungen nach dem Geldwäschereigesetz86 vom 10. Oktober 1997
- zur Verhinderung von Parallelermittlungen,
3. für die Informationsvermittlung an Interpol, sofern diese Daten im Ausland für die Erkennung oder Verhütung von Straftaten benötigt werden,
4. für die Informationsvermittlung an Europol im Sinne von Artikel 355a StGB87, sofern diese Daten im Ausland für die Erkennung oder Verhütung von Straftaten benötigt werden,
5. für die Informationsvermittlung an ausländische Polizeistellen im Rahmen der bilateralen Polizeikooperation, sofern diese Daten im Ausland für die Erkennung oder Verhütung von Straftaten benötigt werden,
6. für die Informationsvermittlung an ausländische Strafverfolgungsbehörden nach Artikel 7 des Schengen-
Informationsaustausch-Gesetzes vom 12. Juni 200988, sofern diese Daten im Ausland für die Erkennung oder Verhütung von Straftaten benötigt werden,
86 SR 955.0
87 SR 311.0
88 SR 362.2