Vorlage
Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 56 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 46Fedlex · Vorlage
Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA
waltschaft, Übertretungsstrafbe- - Klärung von Zuständigkeitsfragen hörden im Sinne von Art. 12 Bst.
c StPO82: - Beurteilung des Vorlebens des beschuldigten Unternehmens im Rahmen der Strafzumessung
- Überprüfung des Leumundes von Sachverständigen, Zeuginnen, Zeugen und Auskunftspersonen;
b. die Verwaltungsbehörden des für die Durchführung von Strafverfahren, Bundes und der Kantone, die insbesondere zur:
Strafverfahren durchführen oder - Klärung von Zuständigkeitsfragen Strafentscheide gestützt auf Bun-
desrecht fällen: - Beurteilung des Vorlebens des beschuldigten Unternehmens im Rahmen der Strafzumessung
- Überprüfung des Leumundes von Sachverständigen, Zeuginnen, Zeugen und Auskunftspersonen;
c. die für die internationale Rechts- für die Durchführung internationaler hilfe zuständige Stelle des Bun- Rechtshilfeverfahren;
desamtes für Justiz:
d. die im fedpol zuständigen Stellen: 1. für die Verfolgung von Straftaten nach
den Artikeln 23, 24 und 27 Absatz 2 StPO im Rahmen des Vorverfahrens nach Artikel 299 ff. StPO, insbesondere:
- zur Erhärtung oder Entkräftung eines Tatverdachts
- zur Verfahrenskoordination, namentlich zur Verhinderung von Parallelermittlungen
- für die Glaubwürdigkeitsprüfung bei Befragungen,
2. für die Informationsvermittlung an Interpol, sofern diese Daten im Ausland für die Verfolgung von Straftaten im Rahmen gerichtspolizeilicher Ermittlungen benötigt werden,
3. für die Informationsvermittlung an Europol im Sinne von Artikel 355a StGB83, sofern diese Daten im Ausland für die Verfolgung von Straftaten im
82 SR 312.0
83 SR 311.0