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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Gebiet.

76. Schweizerische Hochschulpersonaldatei

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Hochschulpersonal (demografische

Merkmale, Status, Ausbildung) und seine Leistungen (Lehre, Forschung etc.); AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Individualdaten inkl.

AHV-VersichertennummerErhebung von Administrativdaten der Hochschulen; Verknüpfung von Daten der folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) und Erhebungen im Bildungsbereich (Schulpersonal,

Schweizerische Studierendendatei SHIS und Schweizerische Hochschulpersonaldatei)

Befragte: Schweizerische Hochschulen

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung: –

Periodizität: Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung: Konferenz der schweizerischen

Hochschulsekretäre, Erziehungsdirektorenkonferenz, BBTStaatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI),

Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der pädagogischen Hochschulen

Besondere Bestimmungen: –

77. Statistik der Hochschulfinanzen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik