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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Erhebungsgegenstand: Aufwand und Finanzierung des

Aufwands sowie Kostenrechnung der schweizerischen Hochschulen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung

Befragte: Schweizerische Hochschulen Auskunftspflicht: Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung: –

Periodizität: Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung: Konferenz der schweizerischen

Hochschulsekretäre, Erziehungsdirektorenkonferenz, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Staatssekretariat für Bildung, und Forschung und Innovation (SBFI) Besondere Bestimmungen: –

79. Forschung und Entwicklung in den Privatunternehmen Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Von den Privatunternehmen für

Forschung und Entwicklung eingesetzte finanzielle und personelle Mittel

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung; Verknüpfung mit

Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR)

Befragte: Privatunternehmen

Auskunftspflicht: Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung: –

Periodizität: Alle zwei Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung: Economiesuisse, Verband der

Schweizer Unternehmen

Besondere Bestimmungen: –

91. Strafvollzugsstatistik Statistik des Vollzugs von Sanktionen Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik