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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten
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Statistikerhebungsverordnung AS
Erhebungsgegenstand: Aufwand und Finanzierung des
Aufwands sowie Kostenrechnung der schweizerischen Hochschulen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung
Befragte: Schweizerische Hochschulen Auskunftspflicht: Obligatorisch
Zeitpunkt der Durchführung: –
Periodizität: Jährlich
Mitwirkende bei der Durchführung: Konferenz der schweizerischen
Hochschulsekretäre, Erziehungsdirektorenkonferenz, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Staatssekretariat für Bildung, und Forschung und Innovation (SBFI) Besondere Bestimmungen: –
79. Forschung und Entwicklung in den Privatunternehmen Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik
Erhebungsgegenstand: Von den Privatunternehmen für
Forschung und Entwicklung eingesetzte finanzielle und personelle Mittel
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung; Verknüpfung mit
Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR)
Befragte: Privatunternehmen
Auskunftspflicht: Freiwillig
Zeitpunkt der Durchführung: –
Periodizität: Alle zwei Jahre
Mitwirkende bei der Durchführung: Economiesuisse, Verband der
Schweizer Unternehmen
Besondere Bestimmungen: –