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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

dienabschluss, weiterer Erwerbsverlauf unter besonderer Berücksichtigung der Erwerbssituation ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss,

Weiterbildung und berufsbiografischer Werdegang; AHV-

Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Panel, Verknüpfung

mit Informationen aus dem Verknüpfung mit Daten der Sschweizerischen Register der Studierendendatei SHIS, Individualdaten inkl. AHV-

Versichertennummer

Befragte: Absolventinnen und Absolventen der

schweizerischen Hochschulen

Auskunftspflicht: Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung: Erstbefragung: im Jahr nach dem

Studienabschluss

Zweitbefragung: fünf Jahre nach dem Studienabschluss

Periodizität: Alle zwei Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung: Universitäten, Eidgenössische Tech-

nische Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen,

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen: –

74. Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Studium, Angaben zum Werdegang,

Erwerbstätigkeit, finanzielle

Situation, Wohnsituation, Mobilität, soziodemografische Merkmale;

AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von

Studierenden, Verknüpfung mit Daten der mit Informationen aus dem sSchweizerischen Register der Studierendendatei SHIS, Individualdaten mit AHV-Versichertennummer