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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten
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Statistikerhebungsverordnung AS
dienabschluss, weiterer Erwerbsverlauf unter besonderer Berücksichtigung der Erwerbssituation ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss,
Weiterbildung und berufsbiografischer Werdegang; AHV-
Versichertennummer
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Panel, Verknüpfung
mit Informationen aus dem Verknüpfung mit Daten der Sschweizerischen Register der Studierendendatei SHIS, Individualdaten inkl. AHV-
Versichertennummer
Befragte: Absolventinnen und Absolventen der
schweizerischen Hochschulen
Auskunftspflicht: Freiwillig
Zeitpunkt der Durchführung: Erstbefragung: im Jahr nach dem
Studienabschluss
Zweitbefragung: fünf Jahre nach dem Studienabschluss
Periodizität: Alle zwei Jahre
Mitwirkende bei der Durchführung: Universitäten, Eidgenössische Tech-
nische Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen,
Befragungsinstitute
Besondere Bestimmungen: –
74. Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik
Erhebungsgegenstand: Studium, Angaben zum Werdegang,
Erwerbstätigkeit, finanzielle
Situation, Wohnsituation, Mobilität, soziodemografische Merkmale;
AHV-Versichertennummer
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von
Studierenden, Verknüpfung mit Daten der mit Informationen aus dem sSchweizerischen Register der Studierendendatei SHIS, Individualdaten mit AHV-Versichertennummer