Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/123: Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) · 136 Seiten

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gestützt darauf ein Transaktionsregister in der Schweiz entstehen kann, das adäquat reguliert und beaufsichtigt ist und dem der Marktzugang zur EU und zu anderen wichtigen Wirtschaftsräumen voraussichtlich offen stünde.

Aufgrund der Anpassung der Regulierung an die neuen internationalen Standards von CPSS-IOSCO und durch die mit anderen Rechtsräumen harmonisierte Umsetzung der Regulierung, wird zudem die Interoperabilität und Kompatibilität unter Finanzmarktinfrastrukturen gewährleistet und hierdurch die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sowie die Innovation und die Transparenz im Schweizer Finanzmarkt gefördert. Die Erleichterungen bei der wettbewerbsorientierten Zusammenarbeit unter den verschiedenen Marktteilnehmern ist für die Wirtschaft als Ganzes sowie für die Konsumenten vorteilhaft, da diese prinzipiell die Kosten der Dienstleistungen und der Produkte senken können.

3.3.2 Derivatehandel

Stabilität, Integrität und Funktionsfähigkeit des Finanzsystems

Mit den neuen Bestimmungen für den Derivatehandel sollen neben der Finanzstabilität auch die Reputation und Integrität des Schweizer Finanzplatzes gestärkt werden. Würde sich die Schweiz der international angestrebten Reform des Derivatehandels entziehen oder eine laschere Regulierung implementieren, würde sie zur Regulierungsoase und damit internationaler Regulierungsarbitrage Vorschub leisten. Als Folge würden die mit Derivatetransaktionen verbundenen Schwächen und Risiken im Inland konzentriert. Gleichzeitig sollen aber auch Schweizer Marktteilnehmer keine Anreize haben, ihr Derivatgeschäft auf andere Handelsplätze mit weniger strengen Vorschriften zu verlagern, was den Nutzen der neuen Regulierung mindern würde. Daher wurde der Geltungsbereich des FinfraG in Bezug auf den Derivatehandel weit gewählt. Die neu eingeführten Pflichten sind im Grundsatz auch auf grenzüberschreitende Transaktionen anwendbar. Grenzüberschreitende Konflikte zweier Rechtsordnungen sollen dabei jedoch, wenn möglich, vermieden werden.

Erhöhte Finanzstabilität und verbesserte Transparenz generieren einen Nutzen für die Volkswirtschaft, indem hierdurch das Risiko sowie die volkswirtschaftlichen Folgen einer Finanzkrise gemindert werden. Zudem ist die Wahrung der Integrität und des guten Rufes des Schweizer Finanzplatzes vorteilhaft für die Schweiz.

Den Chancen, welche sich aus einer Abrechnungspflicht für Derivatetransaktionen über eine zentrale Gegenpartei für die Finanzstabilität ergeben, müssen mögliche Risiken hieraus gegenübergestellt werden: zentrale Gegenparteien konzentrieren damit die Gegenparteiausfallrisiken und können dadurch selber «too big to fail» oder «too interconnected to fail» werden. Der Ausfall einer zentralen Gegenpartei könnte noch grössere systemische Auswirkung haben als der ursprüngliche Ausfall einer Gegenpartei, da alle teilnehmenden Finanzinstitute direkt betroffen sind. Übernimmt eine zentrale Gegenpartei das Gegenparteiausfallrisiko, sinkt zudem der Anreiz für die Marktteilnehmer, die Bonität ihrer Gegenparteien zu überwachen. Bilaterale Limitten und andere Praktiken des Gegenpartei-Risikomanagements der Marktteilnehmer könnten so in den Hintergrund gedrängt werden. Adäquate regulatorische Vorschriften für zentrale Gegenparteien (und auch Transaktionsregister) – wie sie mit dem FinfraG geschaffen werden – sind deshalb zentral für die Finanzstabilität.