Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 42 Seiten

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Fläche der kritischen Schutzwälder (68‘000 ha gemäss LFI362, 5.6% der Gesamtwaldfläche) behandeln. Dies geschieht durch vorzeitige Verjüngung von instabilen Beständen. Die Finanzierung der Anpassungsmassnahmen im Schutzwald muss erhöht werden, ansonsten droht eine Zunahme des Anteils kritischer Schutzwälder, was erhebliche volkswirtschaftliche Kosten zur Folge haben wird.

Für die Abgeltung der Massnahmen gegen Waldschäden ausserhalb des Schutzwaldes (Art. 37a (neu)) und die Abfindung für Kosten (Art. 37b (neu)) sind jährliche Mehrausgaben von CHF 2 Millionen durch den Bund notwendig. Die Ausgaben können auf Grund der Befallssituation jährlich schwanken. Mit dem Instrument der Programmvereinbarungen über vier Jahre können ein Ausgleich der Kosten erreicht und Spitzen geglättet werden.

Für die Umsetzung von Artikel 34a (neu) zur Holzförderung sind wie bisher CHF 4 Millionen notwendig (Weiterführung von Massnahmen wie Aktionsplan Holz).

3.1.2 Personelle Auswirkungen

Zur Umsetzung des ergänzten Waldgesetzes bedarf das BAFU eines unbefristeten Personalaufwands von 300 Stellenprozenten. Betroffen sind die Bereiche Schutz vor Schadorganismen (200%) und Klimawandel (100%; siehe auch Ziffer 1.3).

Mit der zunehmenden Globalisierung nimmt auch die Problematik der Einschleppung von nichteinheimisch Schadorganismen zu. Um die steigenden Anforderungen an die Prävention und Bekämpfung von biotischen Schäden im Wald und auf Waldbäumen im Grünland bewältigen zu können, sind in enger Abstimmung mit der Landwirtschaft 200 Stellenprozente notwendig. Die neuen gesetzlichen Regelungen müssen konkretisiert, neue Programmvereinbarungen müssen erarbeitet und in den Jahren ab 2016 umgesetzt werden. Zusätzlich sind Bekämpfungsstrategien zu entwickeln und anzupassen, und das Controlling der Subventionen muss aufgebaut und umgesetzt werden.

Im Bereich Klimawandel sind für die Umsetzung der Erkenntnisse aus dem laufenden Forschungsprogramm Wald und Klimawandel 100 Stellenprozente notwendig. Dazu gehört insbesondere die Weiterentwicklung angemessener waldbaulicher Massnahmen, die Abgrenzung klimasensitiver Standorte sowie die Entwicklung und Umsetzung von entsprechenden Programmvereinbarungen inklusive Controlling.

Von den insgesamt 300 Stellenprozenten (unbefristet) können BAFU-intern 100 Stellenprozente kompensiert werden, 200 Stellenprozente werden neu beantragt.

Erhöhungen

Departement Kurzbeschrieb Personalkosten Fr. Anzahl Stellen UVEK (BAFU) Schutz vor Schadorganismen 180‘000 UVEK (BAFU) Klimawandel (Minderung und Anpassung) 180‘000

62 Brändli, U.-B. (Red.) 2010: Schweizerisches Landesforstinventar. Ergebnisse der dritten Erhebung 2004-2006. Birmensdorf, Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL. Bern, Bundesamt für Umwelt, BAFU. Seite 245.