Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/16: Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser) · 14 Seiten

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Für die Erhebung der Abgabe (0.1 Stelle), die Überprüfung der Projekteingaben (0.2 Stellen) und die Prüfung der Abrechnungen (0.2 Stellen) werden insgesamt 0.5 Stellen benötigt.

Für die Erfolgskontrolle der Massnahmen, welche die Messung der chemischen Wasserqualität und die Erfassung der Verbesserung der Flora und Fauna beinhaltet werden insgesamt 0.8 Stellen benötigt.

Diese total 2.5 Stellen werden, wie auch der Ausbau selbst, für den Bund aus dem Abgabeertrag kostenneutral finanziert.

Daher hat die Gesetzesänderung für den Bund keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

3.2 Auswirkungen auf die Kantone

Die personellen Auswirkungen werden in den hauptbetroffenen Kantonen auf 0.5 zusätzliche Stellen geschätzt, insbesondere für die Planung und Umsetzung der Massnahmen und die Beratung der Inhaber der ARA. Dieser kantonale Vollzugsaufwand wird nicht durch die Spezialfinanzierung finanziert.

3.3 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Alle ARA werden die Abwasserabgabe pro angeschlossenem Einwohner entrichten. Diese Kosten werden über den Kostenteiler der ARA an die Nutzerinnen und Nutzer der ARA überwälzt werden. Die Einführung der Abwasserabgabe bewirkt zudem, dass deutlich weniger Lasten von der heutigen auf künftige Generationen verschoben werden.

3.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft sind relativ gering. Negativ zu Buche schlagen hier lediglich die Kosten für den Ausbau und den Betrieb der neuen Reinigungsstufe. Die Kosten der von den Massnahmen betroffenen Anlagen werden über die vorgesehenen Abgeltungen teilweise ausgeglichen. Da die Abwasserabgabe dem Verursacherprinzip entspricht und somit externe Kosten internalisiert, ist die Massnahme aus volkswirtschaftlicher Sicht positiv zu werten.

3.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Auswirkungen auf die natürliche Vielfalt sind positiv. Es kann davon ausgegangen werden, dass in etwa der Hälfte der stark abwasserbelasteten Gewässer mit einer Fliessstecke von insgesamt 1400 Kilometern die Wasserqualität und damit die Lebensräume empfindlicher Wasserlebewesen deutlich verbessert werden. Dies wird auch zu einer sichtbaren Verbesserung der Biodiversität führen. Ebenso wird der Schutz der Trinkwasservorkommen deutlich verbessert. Die Massnahmen werden zu einer Halbierung der Einträge von organischen Spurenstoffen in die Gewässer führen. Damit trägt die Schweiz auch zu einer Reduktion der Stofffrachten in die internationalen Grenzgewässer bei, und sie nimmt ihre Oberliegerverantwortung wahr.

Der Stromverbrauch der ARA wird durch die Massnahmen pro ARA um 5-25 Prozent (pro ARA), der gesamtschweizerische Stromverbrauch um ca. 0.1 Prozent