Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/16: Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser) · 14 Seiten
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Mit der Abgabe wird ausschliesslich der zielorientierte Ausbau der ARA zur Elimination von organischen Spurenstoffen mitfinanziert. Dazu wird eine zweckgebundene Spezialfinanzierung geschaffen. Der Bund gewährt aus dieser Spezialfinanzierung Abgeltungen von 75% an die Erstellung und Beschaffung von Anlagen und Einrichtungen zur Elimination der organischen Spurenstoffe in ARA. Zur Finanzierung werden jährlich 45 Millionen Franken benötigt. Dazu muss eine durchschnittliche Abgabe von jährlich höchstens neun Franken pro angeschlossener Einwohnerin oder pro eingeschlossenem Einwohner und Jahr erhoben werden.