Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/21: Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) · 48 Seiten
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Begleitbericht
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Mit dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 19761 über die politischen Rechte (BPR) hat der Gesetzgeber 1976 die politischen Rechte der Bundesebene erstmals kodifiziert und eine ausgezeichnete Grundlage für die Weiterentwicklung der direkten Demokratie in der Schweiz geschaffen. Teilrevisionen haben seither wo nötig Anpassungen an veränderte Umstände ermöglicht. Mit 35 Jahren weist das Gesetz eine beachtliche Gültigkeitsdauer auf. Die Implikationen des digitalen Zeitalters lassen absehen, dass die Kodifikation in einigen Jahren einer Gesamtrevision bedarf. Bevor sie angegangen wird, ist es sinnvoll, noch eine weitere Etappe der Entwicklung von Vote électronique und seiner Auswirkungen abzuwarten, damit die Stossrichtung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs präziser abgeschätzt werden kann. Für die nächsten Nationalratswahlen sind jedoch einige Anpassungen der gegenwärtigen Gesetzgebung vonnöten, die realen Entwicklungen Rechnung tragen und den reibungslosen Vollzug auch künftig parteien- und bürgerfreundlich sicherstellen.
Artikel 164 Absatz 1 Buchstabe a der Bundesverfassung (BV)2 verlangt für alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen im Bereich der politischen Rechte, dass sie referendumspflichtig in ein formelles Bundesgesetz gekleidet werden. Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 2005 (VlG)3 muss die Vorlage infolgedessen auch das Vernehmlassungsverfahren durchlaufen. Die geplante Gesetzesteilrevision ist ein Geschäft der Legislaturplanung, weil sie nicht aufschiebbare und bedeutsame Anpassungen an veränderte Bedingungen bringt.
1.1.1 Faktische Entwicklung
Mit der Einführung des Frauenstimmrechts 1971 hat sich die Zahl der Wahlberechtigten mehr als verdoppelt. Die Ausweitung des Stimmrechts auf interessierte Auslandschweizer und die Senkung des Stimmrechtsalters 1991 von 20 auf 18 Jahre trugen ihrerseits seither kräftig zu einem deutlichen Wachstum bei. Die Anzahl der Kandidaturen sowie jene der eingereichten Listen hat sich seither verdoppelt. Noch stärker ausgefallen ist seither das Wachstum der Listenverbindungen und der Unterlistenverbindungen. Dieses Wachstum an Kandidaturen, Listen, Listen- und Unterlistenverbindungen ist darauf zurückzuführen, dass seit 1979 ein Anspruch darauf besteht, dass der Staat sämtliche Wahlzettel aller Listen von Amtes wegen druckt und jeder stimmberechtigten Person zukommen lässt. Der Zuwachs sowohl der Wahlberechtigten als auch der Listen und der Kandidaturen potenziert volumenmässig Druck- und Versandbedarf für die Nationalratswahlen. Damit verbunden steigen Zeitbedarf und Pannenanfälligkeit an.
1 SR 161.1
2 SR 101