Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/21: Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) · 48 Seiten
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Ansprüchen der Wahlberechtigten, die zuletzt auffallend häufig reklamierten, das Wahlmaterial nicht erhalten zu haben, weil ihnen nicht bewusst ist, dass ihr Anspruch auf Erhalt des Wahlmaterials nur zehn Tage vor dem Wahltag und nicht wie bei Volksabstimmungen mindestens drei Wochen beträgt. Gerade die Wahlberechtigten müssen auch genügend Zeit zum Studium immer umfangreicherer Wahlunterlagen und für die Bildung ihres Wählerwillens eingeräumt erhalten.
1.1.2 Einreichung der Wahlvorschläge und Kandidatenkontrolle bei Nationalratswahlen
Seit dem Inkrafttreten der Kodifikation am 1. Juli 1978 wurden neun Nationalratswahlen durchgeführt; dabei haben sich - bei gleichbleibender Anzahl zu vergebender Mandate - die Anzahl der Kandidaturen von 1845 auf 3463, jene der Listen von 164 auf 365, jene der Listenverbindungen von 34 auf 79 verdoppelt und jene der Unterlistenverbindungen von 14 auf 71 verfünffacht (Tab. 1), und die Anzahl der Wahlberechtigten ist um rund 25 Prozent von rund 3'900'000 auf 5'160'000 gestiegen. 1978 waren 5'300 Auslandschweizerinnen und -schweizer im Stimmregister eingetragen; heute sind es über 125'000, d.h. 24 mal mehr. Dies hat zu einer Verdreifachung des Papierverbrauchs für die Wahlzettel geführt. Die Liberalisierung der brieflichen Stimmabgabe auch ins Ausland erhöht den Fristendruck für die Verteilung des Wahlmaterials. Wahlbeschwerden beanstanden dies. Die Gefahr einer Panne steigt. Die postalische Zustellung kann nicht ohne erhebliche Mehrkosten weiter beschleunigt werden. Der Zeitgewinn muss anderswo realisiert werden. Verfahrensbedingt darf im Proporzverfahren niemand auf mehr als einer Liste kandidieren. Das Kontrollinstrumentarium dafür ist "wackelig" geworden, weil die verlangten Kandidatenangaben zufolge des Namensrechts, erhöhter Mobilität (z. B. Wochenaufenthalter), mehrfacher Heimatorte, stärkerer Migration und von Geschlechtsumwandlungen nirgends mehr eineindeutig sind. Bei den Nationalratswahlen 2015 dürfte die Anzahl der Kandidaturen, der Listen, der Listen- und Unterlistenverbindungen und der stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer im Aus- und Inland kaum zurückgehen. Der Kosten- und der Fristendruck werden ebenso wenig abnehmen. Gesetzesvollzug mit einem den gegenwärtigen Bedingungen nicht mehr genügenden Instrumentarium lässt unvermeidlich auch die Verletzlichkeit der Verfahren und das Risiko zunehmender Beschwerden steigen.
1.1.3 Knappe Abstimmungsergebnisse
In den vergangenen Jahren resultierten bei eidgenössischen Volksabstimmungen einige knappe Ergebnisse (vgl. Anh. Tab. 8: 2002, 2008 und 2009).
Die Resultatermittlung eidgenössischer Volksabstimmungen und weit mehr noch der Nationalratswahlen ist einem tief greifenden Wandel unterworfen. Zunehmende Verstädterung und Anonymität sowie wachsende Mobilität verursachten in jüngerer Zeit vor allem in grösseren Städten Probleme bei der Rekrutierung des nötigen Milizpersonals: Mehr und mehr blieben aufgebotene Personen am Wahlnachmittag unentschuldigt dem Auszählprozedere fern. Daher sind bereits mehrere Städte zu einer Professionalisierung der Ausmittlungsverfahren übergegangen. Dies löst nicht nur das althergebrachte Milizsystem auf, sondern liess bereits da und dort kritische Rückfragen nach der demokratischen Kontrolle zur Erhaltung des Vertrauens laut werden.