Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/21: Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) · 48 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

Nationalratswahlen 1971-2011. Entwicklung Tabelle 1

1971 151 1689 267 1422 - 3595 0 30 4 a) 1975 170 1947 329 1618 - 3745 0 26 11 a)

1979 164 1845 340 1505 - 3900 5 3414

1983 187 1880 434 1446 - 4080 9 3613

1987 222 2400 704 1696 - 4250 11 4717

1991 248 2561 834 1727 - 4510 14 54 31 + 3 b) 1995 278 2834 990 1844 9 4590 56 56 40 c)

1999 268 2845 983 1862 6 4655 70 6342

2003 262 2836 993 1843 17 4770 84 6739

2007 311 3089 1088 2001 44 4950 113 7067

2011 365 3458 1132 2326 74 5100 125 7971

Bemerkungen

a) Keine amtliche Verteilung von Wahlzetteln mit Vordruck

b) Unterlistenverbindungen: 3 = Unter-Unterlistenverbindungen

c) briefliche Stimmabgabe liberalisiert

Auch die Nationalratswahlen zur 49. Legislaturperiode 2011-2015 am 23. Oktober 2011 brachten ein Wahljahr neuer Rekorde.

In den 20 Proporzkantonen (ZH, BE, LU, SZ, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE und JU) kandidierten 3458 Personen; der bisherige Rekord von 2007 (3092 Kandidaturen) wurde bei weitem übertroffen. Analoges gilt in den 20 Proporzkantonen für die Anzahl eingereichter Listen (365 gegenüber 2007: 311), der Listenverbindungen (79 gegenüber 2007: 70) und der Unterlistenverbindungen (71 gegenüber 2007: 67). Es kandidierten 64 (2007: 65) Bundesangestellte und 77 (2007: 44, 2003: 17) Auslandschweizer Stimmberechtigte.

Der anhaltende Kandidaten- und Listenzuwachs bei gleichbleibenden Fristen stellt Kantone und Bund vor zunehmend heiklere Probleme. Zugleich lassen laufend wachsende Wünsche nach Ausdifferenzierungen und Sonderregelungen die Dienstleistungen pannenanfälliger werden. Ärgerliche Druck- oder Verteilfehler in (kleinen) Teilauflagen der Wahlzettelsätze passierten in vier Kantonen; sie sind eine erklärbare Folge erhöhten Zeitdrucks und konnten nur, wo sie umgehend bekannt gegeben wurden, rasch und ohne Beschwerden behoben werden.

Auslandschweizer reklamieren, weil sie das Wahlmaterial im Ausland zu spät erhalten, um ihre Stimme noch wirksam abgeben zu können.4

Steuern lässt sich hier einzig durch ein früheres Ende des Zeitfensters für den Wahlanmeldeschluss. So wird der nötige Zeitraum geschaffen, welcher anschliessend die Erstellung aller Wahlzettel und ihre fristgerechte Verteilung in der Schweiz, aber grösstenteils auch im Ausland ermöglicht. Dies entspricht v.a. auch den berechtigten

4 Vgl. BBl 2008 7493