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Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 56 Seiten
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Art. 71 Standardmässig festgelegtes Emissionsziel
1 Ein Unternehmen, das im Zeitraum 2008–2012 von der CO2-Abgabe befreit war und eine lückenlose Weiterführung der Abgabebefreiung ab dem Jahr 2013 beantragt, kann die standardmässige Festlegung eines Emissionsziels beantragen.
2 Bei der standardmässigen Festlegung eines Emissionsziels wird die Menge der Treibhausgase bestimmt, die das Unternehmen bis Ende 2020 höchstens ausstossen darf. Das Emissionsziel wird auf Grundlage eines linearen Reduktionspfads berechnet.
3 Der Reduktionspfad wird nach Anhang 8 festgelegt.
Art. 72 Massnahmenbasiertes Verminderungsziel
1 Ein Unternehmen, das in der Regel pro Jahr nicht mehr als 1 500 Tonnen CO2eq ausstösst, kann beantragen, dass sein Verminderungsziel auf der Grundlage von Massnahmen festgelegt wird.
2 Dieses Verminderungsziel umfasst die Menge der Treibhausgasemissionen, die das Unternehmen bis Ende 2020 aufgrund von Massnahmen vermindern muss.
3 Es orientiert sich an Artikel 31 Absatz 3 des CO2-Gesetzes sowie:
a. am Stand der im Unternehmen verwendeten Technik;
b. am verbleibenden Verminderungspotenzial;
c. an der Wirtschaftlichkeit der möglichen treibhausgaswirksamen Massnahmen;
d. am Anteil des produzierten Stroms, der ausserhalb des Unternehmens verwendet wird;
e. am Umfang der CO2-Abgaben, die eingespart werden können.
Art. 73 Gesuch um Abgabebefreiung
1 Das Gesuch um Abgabebefreiung ist dem BAFU bis zum 1. September des Vorjahres einzureichen. Das BAFU kann die Frist auf Gesuch hin angemessen erstrecken.
2 Das Gesuch muss Angaben enthalten über:
a. den Wirtschaftszweig des Unternehmens;
b. die effektiven Treibhausgasemissionen und Produktionsmengen der vergangenen zwei Jahre.
c. das angestrebte Emissions- oder Verminderungsziel nach Artikel 70–72.
3 Für Unternehmen, die eine individuelle Festlegung des Emissionsziels oder eine massnahmenbasierte Festlegung des Verminderungsziels beantragen, muss das Gesuch ausserdem Angaben enthalten über:
a. den Stand der im Unternehmen verwendeten Technik;
b. bereits realisierte treibhausgaswirksame Massnahmen sowie deren Wirkung;