Vorlage

Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 56 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 22Fedlex · Vorlage

c. die technisch und wirtschaftlich möglichen treibhausgaswirksamen Massnahmen mit Abschätzung der Wirkung und der Kosten.

4 Das BAFU kann verlangen:

a. ein Monitoringkonzept, in dem aufgezeigt wird, nach welcher Methodik die Treibhausgasemissionen bemessen oder berechnet werden;

b. weitere Angaben, soweit es diese für den Entscheid über die Abgabebefreiung benötigt.

Art. 74 Entscheid über die Abgabebefreiung

Das BAFU entscheidet über die Abgabebefreiung mit einer Verfügung.

Art. 75 Produkteverbesserungen ausserhalb der eigenen Produktionsanlagen

1 Emissionsverminderungen, die ein Unternehmen aufgrund von Produkteverbesserungen ausserhalb seiner Produktionsanlagen realisiert, können auf Gesuch an die Erfüllung seiner Verpflichtung angerechnet werden, wenn sie:

a. den Anforderungen von Artikel 4 genügen; und

b. im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehen.

2 Für das Verfahren gelten die Artikel 5–10 sinngemäss.

Art. 76 Monitoringbericht

1 Das Unternehmen reicht dem BAFU jährlich bis zum 31. März des Folgejahres einen Monitoringbericht ein. Dieser enthält:

a. Angaben über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen;

b. Angaben über die Entwicklung der Produktionsmengen;

c. eine Warenbuchhaltung der Brennstoffe;

d. eine Beschreibung der umgesetzten treibhausgaswirksamen Massnahmen;

e. Angaben über allfällige Abweichungen vom Reduktionspfad oder Verminderungsziel mit einer Begründung und den vorgesehenen Korrekturmassnahmen.

2 Die Daten sind in einer Übersichtstabelle den Daten der Vorjahre gegenüberzustellen.

3 Das BAFU kann weitere Angaben verlangen, soweit es diese für das Monitoring benötigt.

Art. 77 Anpassung des Emissionsziels

1 Das BAFU passt das Emissionsziel an, wenn die effektiven Treibhausgasemissionen des Unternehmens den Reduktionspfad aufgrund einer wesentlichen und dauerhaften Änderung der Produktionsmenge oder des Produktemixes während drei