Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/30: Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG) · 18 Seiten

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ob das Konzept den von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) vorgegebenen Regelungen zum "Single European Sky" entspricht.

5.1.11 Art. 40a (Luftfahrtdatenbank)

Die Bestimmung über die Schaffung einer nationalen Luftfahrtdatenbank stösst mehrheitlich auf Ablehnung, wobei sie insgesamt als unausgereift beurteilt wird. Keine Einwendungen gegen die Schaffung einer Luftfahrtdatenbank haben lediglich die Flughäfen Genf und Zürich. Gerügt wird vor allem eine Kostenzunahme für den VFR-Verkehr bzw. die Kostenüberwälzung auf den VFR-Verkehr.53 Eine solche Kostenüberwälzung sei zu wenig begründet und würde auch zu einer Abnahme der Pilotenausbildungen und -praxis führen, was letztlich ein Sicherheitsrisiko darstelle.54 Kritisiert werden zudem die mangelhaften und intransparenten Berechnungsgrundlagen sowie das fehlende Finanzierungsmodell.55 Zusätzlich wird eine Kosten-Nutzen-Analyse verlangt.56 So seien die durch den Aufbau und Betrieb entstehenden Kosten, insbesondere diejenigen, welche allenfalls bei öffentlich-rechtlichen Kostenträgern anfallen, genauer auszuweisen und für das Gemeinwesen sei eine Obergrenze festzulegen.57 Skyguide macht darauf aufmerksam, dass sie in ihrer Planung keine Kosten für eine Errichtung einer zentralen Datenbank eingestellt habe. Ein kostenfreier Zugang zu Luftfahrtdaten für das Gemeinwesen sei nicht vorzusehen.58

5.1.12 Art. 40b (Internationalisierung Skyguide)

Während die Änderungen nicht grundsätzlich abgelehnt werden, wird die Zustimmung in den hierzu eingegangenen Stellungnahmen an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die CVP fordert, dass die Skyguide mit anderen europäischen Luftfahrtdienstleistern im Wettbewerb stehen soll. Zuweilen wird kritisiert, dass die anlässlich der LFG 1 Revision versprochene Liberalisierung der Flugsicherung nicht umgesetzt wird. So sei nicht verständlich, wieso lediglich Skyguide Flugsicherungsdienstleistungen von nationaler Bedeutung erbringen könne.59 Sowohl der Kanton Zürich als auch der Flughafen Zürich wünschen sich deshalb eine Teilliberalisierung der Flugsicherung. Sie lehnen die in Artikel 40b Absatz 3 vorgesehen Beschränkung für die Landesflughäfen ab und verlangen die Möglichkeit einer freien Ausschreibung der Flugsicherungsdienstleistungen auch für die Landesflughäfen. Der AeCS kritisiert, dass der Skyguide weiterhin eine Monopolstellung zukomme. Der Flughafen Genf wünscht weitere Präzisierungen, da die verwendeten Begriffe unklar seien.60

5.1.13 Art. 41 Abs. 1–3, Art. 41a, Art. 41b (Luftfahrthindernisse und die Sicherheit der Luftfahrt gefährdende Aktivitäten)

Das neue Hinderniskonzept wird mehrheitlich begrüsst.61 Es wird gefordert, dass der administrative Aufwand für die betroffenen Kreise in einem angemessenen Aufwand bleibt.62 Abzusehen sei vom in Artikel 41 Absatz 1 enthaltenen Erfordernis, dass die Bewilligung nur erteilt wird, wenn wirksame Sicherungsmassnahmen getroffen werden. Die Formulierung verwehrt dem BAZL die Möglichkeit, in bewilligungspflichtigen Fällen auf Sicherungsmass-

53 Kt. NW.

54 SSV, AeCS, APAP.

55 AeCS, APAP, AOPA, SVFB, VSF, Rega, Pilatus, Skyguide, SSV.

56 AOPA, VSF.

57 Kt. ZH, SSV, AOPA, SVFB.

58 AeCS, SVFB.

59 AeCS, VSF, ALPAR, Flughafen Grenchen.

60 ähnlich auch der VSF.

61 CVP, VSF, Kt. ZH und TI, SSV, SBV, VSF, Verband Schweizerischer Gemüseproduzenten, Jardin Suisse.

62 Verband Schweizerischer Gemüseproduzenten, Jardin Suisse.