Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/30: Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG) · 18 Seiten

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- 4 Parteien12

- 6 Spitäler oder dessen Verbände13

- 1 gesamtschweizerischer Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete14

- 5 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft15

- 7 Verbände aus verschiedenen Branchen16

- 7 Lärmschutz-Verbände17

- 12 Luftfahrt-Verbände18

- 7 Landesflughäfen, Regionalflughäfen19

- 1 Airline20

- 3 Unternehmen der Luftfahrtbranche21

- 2 Organisationen der Flugsicherung22

- andere (2)23

4 Zusammenfassung der Ergebnisse

Einleitend kann festgestellt werden, dass die vorliegende Revision des Luftfahrtgesetzes mehrheitlich auf Zustimmung stösst. Vollumfänglich gegen die Vorlage oder eher ablehnend äussern sich nur wenige Vernehmlassungsteilnehmer.

Für einige Vernehmlassungsteilnehmer ist der Zeitpunkt der vorliegenden Revision ungünstig gewählt. Sie erachten es als wenig sinnvoll, Anpassungen auf Gesetzesebene vorzunehmen, bevor nicht im Rahmen des überarbeiteten "Berichts über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2015" (LUPO 2016) die Luftfahrtpolitik des Bundes für die nächsten Jahre festgelegt worden ist. Mit der vorliegenden Revision bestehe die Gefahr, wichtige und dringend benötigte Reformen für Jahre zu verpassen. Demgegenüber macht es für einige Vernehmlassungsteilnehmer angesichts des raschen Regelungsbedarfs durchaus Sinn, die technischen Aspekte der LUPO-Diskussion vorzuziehen. So sei die vorliegende Revision ein wichtiger erster Schritt, die Arbeit müsse aber fortgeführt und möglichst bald auf Grundlage des in diesem Jahr vom Bund erarbeiteten LUPO 2016 umgesetzt werden.

Wiederholt wird auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Luftfahrt hingewiesen, wofür attraktive Rahmenbedingungen nötig sind. In der vorliegenden Revision würden jedoch in verschiedenen Bereichen Vorschläge gemacht, die weder dazu geeignet seien, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, noch die Safety oder Security zu verbessern. Regulierungsdichte (Stichwort: Überregulierung) und administrative Belastung seien durch die Aufsicht für die gesamte Luftfahrtbranche so gering wie möglich zu halten. Für einen Vernehmlassungsteilnehmer ist nicht nachvollziehbar, dass die vorliegende Revision nicht dazu genutzt wurde, wichtige Fragen für die Erhaltung bzw. Verbesserung der Leistungsfä-

11 Bachs, Bellikon, Bergdietikon, Bülach, Dällikon, Dänikon, Dielsdorf, Dietlikon, Elgg, Fisibach, Glattfelden, Hochfelden, Kaiserstuhl, Kloten, Lengnau, Lindau, Mellikon, Niederglatt, Niederhasli, Niederrohrdorf, Oberglatt, Oberrohrdorf, Oetwil an der Limmat, Regensdorf, Rümlang, Rümikon, Schneisingen, Wasterkingen, Weiningen, Weisslingen, Wislikofen, Zell.

12 CVP, FDP, SP, SVP.

13 GDK, Bündner Spital- und Heimverband, Universitätsspital Bern, H+, Kantonsspitäler Aarau und Graubünden.

14 SSV.

15 economiesuisse, SGV, Centre Patronal, SBV, SAGV.

16 Bildungskoalition NGO, Integration Handicap, Jardinsuisse, Swissolar, Verband Schweizer Gemüseproduzenten, WWF, Verkehrs-Club der Schweiz.

17 Lärmliga Schweiz, SBFB, VgF, sbfz, SSF, AfG, Bürgerprotest Fluglärm Ost.

18 AeCS, Aerosuisse, AOPA, APAP, MFVS, IGOL, SHV, SHA, SIAA, SVFB, GATA, Swiss Aerodromes.

19 FZAG, AIG, ALPAR, Birrfeld, Les Eplatures, Lugano Airport, Grenchen.

20 Swiss.

21 Pilatus, Swiss Space Systems, Rega.

22 MeteoSchweiz, Skyguide.

23 Ingenieurbüro Flugwesen und Biomechanik, DroneApps.