Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/30: Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG) · 18 Seiten
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5.1.19 Änderungen anderer Erlasse
5.1.19.1 Art. 37a Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebun-
denen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG)
Um eine bedarfsgerechtere Verteilung der vorhandenen Mittel für die Spezialfinanzierung Luftverkehr (SFLV) zu gewährleisten, soll der bestehende Verteilschlüssel gemäss Artikel 37a Absatz 1 MinVG flexibler bzw. mit Bandbreiten ausgestaltet werden. Die SP, zahlreiche Schutzverbände75, 31 Gemeinden76 um den Flughafen Zürich, die Bildungskoalition NGO, der WWF und der VCS lehnen eine solche Flexibilisierung des Verteilschlüssels – insbesondere zu Ungunsten des Umweltschutzes – ab. In ihren Stellungnahmen machen sie geltend, es wäre besser, einen sinnvollen Verwendungszweck für die zur Verfügung stehenden Mittel im Umweltbereich zu finden. Der Flughafen Zürich ist ebenfalls eher gegen eine Änderung der bestehenden Bestimmung. Eine Verschiebung der Mittel dürfe nur vorgenommen werden, wenn keine tauglichen Gesuche aus den Bereichen Umwelt und Security vorliegen. Er äussert in diesem Zusammenhang die Kritik, dass Gelder aus der SFLV ohne genauere Überprüfung an Skyguide freigegeben würden, während bei den Gesuchen im Umwelt- und Securitybereich die Beiträge mit grossen Aufwand erheblich gekürzt würden. Die Rega beurteilt den Verteilschlüssel nach wie vor als sinnvoll.
Auf der anderen Seite gibt es eine Vielzahl von Stellungnahmen, welche sich für eine Flexibilisierung des bestehenden Verteilschlüssels ausspricht.77 Damit werde gewährleistet, dass die der Luftfahrt zustehenden Mittel auch tatsächlich ausgeschöpft werden können. Der AeCS und SIAA empfehlen, die eingereichten Gesuche in den Bereichen Umwelt und
Security innert kürzerer Frist als bisher zu prüfen und zu bewilligen, denn das heutige Prüfungsverfahren dauere deutlich zu lange.
5.1.19.2 Artikel 32b, 51 und 52 des Fernmeldegesetzes (FMG)
Die hierzu eingegangen Stellungnahmen äussern sich positiv zu den vorgesehenen Änderungen des FMG, welche das Verbot von den Fernmeldeverkehr oder den Rundfunk störender Anlagen und Vorrichtungen regeln.78 Die Rega beantragt, dass die Verwendung von GPS-Repeatern in einem Hangar mit behördlicher Bewilligung zulässig sein müsse. Dies sei notwendig, um Wartungsarbeiten an Navigationsgeräten durchführen zu können.
75 Lärmliga Schweiz, WWF, SBFB, VGF, SBFZ, SSF, AgF Altenrhein, Bürgerprotest Fluglärm Ost, VCS.
76 Gemeinden Bachs, Bellikon, Bergdietikon, Bülach, Dällikon, Dänikon, Dielsdorf, Dietlikon, Elgg, Fisibach, Glattfelden, Hochfelden, Stadt Kaiserstuhl, Lengnau, Lindau, Mellikon, Niederglatt, Niederrohrdorf, Oberglatt, Oberrohrdorf, Regensdorf, Rümlang, Schneisingen, Rümikon, Wasterkingen, Weiningen, Weisslingen, Wislikofen, Zell
77 Kt. GR, UR, VS, Aerosuisse, SIAA, VSF, Pilatus, Skyguide, Swiss, Les Eplatures, Lugano Airport.
78 VSF, Kt. GE und OW.