Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/34: Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz, LVG) · 52 Seiten
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Massnahmen auch solche zur Bekämpfung von Versorgungsengpässen aufgrund anderer als militärischer oder machtpolitischer Ursachen ergreifen. Trotz dieser Öffnung des Anwendungsbereichs liegt das Schwergewicht des Landesversorgungsgesetzes aber immer noch auf den kriegswirtschaftlichen Massnahmen. Daran haben auch die verschiedenen Teilrevisionen der vergangenen Jahre nichts geändert. Vor allem gestattet es nicht, auf Herausforderungen des globalen Güteraustauschs rechtzeitig und angemessen zu reagieren. Die Vielfalt, Komplexität und Unvorhersehbarkeit von Versorgungsrisiken, auf welche die WL ihre Strategie und Instrumente ausrichtet, haben weiter zugenommen. Die WL ist mit einer breiten Massnahmenpalette auf drohende Versorgungskrisen vorbereitet. Dennoch besteht in einigen Bereichen nach wie vor Handlungsbedarf, will die WL auch weiterhin den Anforderungen an eine zeitgemässe, national koordinierte Krisenvorsorge genügen (siehe Ziff. 1.3).
1.2 Vorarbeiten
Die Grundlagen des Gesetzesentwurfs wurden in einem ersten Schritt mit Prof. Dr. Andreas Wenger vom Center for Security Studies der ETH Zürich, mit Prof. Dr. oec. Reto Föllmi, damals Inhaber des Lehrstuhls für Makroökonomie der Universität Bern, heute St Gallen, und Prof. Dr. iur. em. Georg Müller, vormals Inhaber des Lehrstuhls für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Gesetzgebungslehre der Universität Zürich, erarbeitet. Gestützt auf diese sicherheitspolitischen, ökonomischen und juristischen Vorarbeiten, welche in einem Konzept zusammengefasst wurden, entstand der vorliegende Entwurf. Für besondere Fragen wie der Lagerhaltung wurden Spezialisten der Pflichtlagerorganisationen sowie anderer Bundesstellen beigezogen. Die Ergebnisse dieser Teilprojekte wurden soweit wie möglich in der Vorlage berücksichtigt.
1.3 Hauptpunkte der Revision
1.3.1 Wechsel von der Sicherheits- zur Risikologik
Das geltende Landesversorgungsgesetz ist ein Produkt des Kalten Krieges. Seine Strukturen entsprechen nicht mehr den seither eingetretenen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Als Instrument der Kriegsvorsorge und der Kriegswirtschaft hatte die Landesversorgung in der Vergangenheit eine ausgeprägte Bindung an die Verteidigungspolitik. Verfassungsmässig und ordnungspolitisch ist sie zwar schon seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs eindeutig in der Wirtschaftspolitik verankert (BBI 1955 I 805). Bis zum Ende des Kalten Kriegs galt aber eine Versorgungskrise, die ihre Ursache in einer kriegerischen oder machtpolitischen Bedrohung der Schweiz hatte, als wahrscheinlichstes Szenario. Dieser Aspekt ist seither deutlich in den Hintergrund getreten. Die geopolitische Lage sowie das weltwirtschaftliche Umfeld haben sich seither grundlegend verändert. Militärische Bedrohungen gegen die Schweiz sind im stabilen europäischen Umfeld kaum mehr denkbar. Im Gegensatz zu den Zeiten der klassischen Kriegsvorsorge und Kriegswirtschaft finden sich heute die Risiken in den Bereichen der Ressourcenverknappung und der permanenten Verfügbarkeit von Infrastrukturen.
Die Globalisierung – ein dynamischer Prozess der Integration nationaler Volkswirtschaften in die Weltwirtschaft durch zunehmenden Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr – und das grenzübergreifende Sicherheitsumfeld bedeuten sowohl