Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/34: Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz, LVG) · 52 Seiten

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schaftssektoren hinweg im Blickfeld zu halten und die Krisenvorsorge zwischen den verschiedenen Sektoren zu koordinieren. Sämtliche Versorgungsprozesse unseres Landes sind auf unentbehrliche Ressourcen wie Rohstoffe, Güter, Energie, Logistik und IKT angewiesen. So hängt beispielsweise die Nahrungsmittelversorgung der Schweiz nicht nur von ausreichenden landwirtschaftlichen Erzeugnissen ab. Die Produktion und Verteilung von Nahrungsmitteln basieren auch auf einer funktionierenden Energieversorgung sowie auf Logistik- und IKT-Dienstleistungen. Die WL hat sich bei ihrer Tätigkeit vermehrt auf diese intersektoriellen Schnittstellen bzw. auf die Abhängigkeiten zwischen den zentralen Versorgungsprozessen und deren Ressourcen zu konzentrieren.

Hier bedarf es einer ausgewogenen Bereitstellung verschiedener Instrumente, um angemessen und flexibel auf moderne wirtschaftliche und politische Herausforderungen reagieren zu können. Die heutige Gesellschaft verlangt die Befriedigung ganz unterschiedlicher Bedürfnisse mit industriellen und landwirtschaftlichen Produkten, vor allem aber auch mit Dienstleistungen.

1.3.6 Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

Versorgungskrisen haben in der heutigen globalisierten Wirtschaftswelt in aller Regel überregionale Dimensionen. Sie lassen sich immer weniger allein durch nationale Massnahmen bewältigen und verlangen eine verstärkte Zusammenarbeit und Abstimmung im internationalen Rahmen. Bilaterale und multilaterale Regelwerke, die dem Abbau von Marktzutrittshindernissen dienen, beeinflussen die Sicherung der wirtschaftlichen Landesversorgung unmittelbar. Die meist internationale Dimension von Mangellagen macht es zudem nötig, über Informationen bezüglich Art und Umfang der Störungen sowie über die von anderen Staaten ergriffenen Massnahmen zu verfügen. Eine verstärkte Kooperation der Landesversorgung im internationalen Rahmen ist deshalb angezeigt.

1.4 Übriger Revisionsbedarf

Das geltende Gesetz ist durch die allgemeine Rechtsentwicklung sowie die allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in verschiedener Hinsicht anpassungsbedürftig geworden. So verlangen die Revision des allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches (AS 2006 3459) und die Vereinheitlichung der Strafgerichtsbarkeit durch die Schweizerische Strafprozessordnung (AS 2010 1881) entsprechende Abstimmungen.

Auch die strukturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen seit dem Ende des Kalten Krieges verlangen, dass das Gesetz solchen Entwicklungen angepasst wird. Das trifft insbesondere auf die Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung zu. Art und Umfang der Mitwirkung der Wirtschaft in der Landesversorgung muss diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Die hohe Belastung der Führungskräfte der Wirtschaft und das abnehmende Verständnis in den Unternehmen für die Belange der Landesversorgung stehen den heutigen Anforderungen an ein Milizsystem teilweise entgegen, weshalb der Vollzug vermehrt an Wirtschaftsorganisationen übertragen werden soll (siehe Ziff. 2.8.1 und 2.8.2). Die Milizfunktionäre der WL sollen weiterhin vor allem im Rahmen der Vorbereitung ihr wertvolles Fachwissen einbringen können.