Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/34: Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz, LVG) · 52 Seiten

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für die Wirtschaft als auch für die Versorgungspolitik neue Herausforderungen. Die Globalisierung ist jedoch nicht nur mit Vorteilen, sondern auch mit Risiken verbunden, da offenere Volkswirtschaften den komplexen Herausforderungen der Weltwirtschaft und vielen anderen Risiken ausgesetzt sind wie beispielsweise den durch rasante Kapitalbewegungen ausgelösten Zwängen und der zunehmenden Anfälligkeit auf unvermittelt auftretende und sich global rasant ausbreitende Ereignisse.

Die wirtschaftliche Landesversorgung gilt es diesem Wandel und den neuen Herausforderungen anzupassen und sie statt auf die traditionelle Sicherheits- auf die Risikologik auszurichten. Diese orientiert sich an weitgehend unbekannten potenziellen Risiken mit teils diffusem Ursprung. Zunehmend in den Hintergrund rücken demgegenüber traditionelle Bedrohungen und Gefahren, deren Ursachen klar identifiziert werden können.

1.3.2 Die schwere Mangellage als ausschliessliches Kriterium

Die im geltenden Gesetz bestehende Unterscheidung zwischen Massnahmen bei machtpolitischer Bedrohung und solchen bei schweren Mangellagen erweist sich in systematischer Hinsicht als nicht sachgerecht, wird doch für gleichartige Massnahmen einmal auf die Ursache – Krieg oder Machtpolitik – und das andere Mal auf die Auswirkungen – wirtschaftliche Mangellage – abgestellt. Bei Massnahmen des Bundes zur Versorgungssicherung ist deshalb in Zukunft nur noch auf die möglichen Auswirkungen einer Störung abzustellen. Entscheidend ist allein, dass eine schwere Mangellage, der die Wirtschaft nicht mehr selber adäquat zu begegnen vermag, unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist. Solche Mangellagen gilt es im Interesse der Bevölkerung und der Gesamtwirtschaft zu vermeiden, möglichst gering zu halten oder so schnell als möglich zu beheben. Der Grund, der zu einer Unterversorgung führt, bleibt dabei unerheblich. Eine ausschliessliche Ausrichtung des Gesetzes auf schwere Mangellagen erleichtert dessen Anwendung wesentlich und seine Struktur wird übersichtlicher.

1.3.3 Dynamisierung

Die mit der Globalisierung der Wirtschaft einhergehenden strukturellen Veränderungen schaffen neue Risiken, die das Potenzial der Märkte, auf schwere Störungen und Fehlentwicklungen reagieren zu können, erheblich reduzieren. So hat der weltweite Wettbewerb zur Senkung der Kosten auf allen Stufen geführt und die Auslagerung umfangreicher Produktionsteile von den Industrie- in Schwellenländer bewirkt. Gleichzeitig hat aus Kostengründen ein massiver Abbau von Vorräten bei Rohstoffen, Halbprodukten und Ersatzteilen stattgefunden. Geliefert wird nach dem Just-intime-Prinzip erst in dem Zeitpunkt, in dem ein Produkt gebraucht wird. Die Wirtschaft ist deshalb auf ein permanentes und zuverlässiges Funktionieren der Dienstleistungen, namentlich der Logistikketten, der Information und Kommunikation sowie der Bank- und Versicherungsdienstleistungen, aber ebenso der Stromversorgung angewiesen. Besonderes Merkmal dieser Entwicklung ist das hohe Tempo, mit dem dieses Versorgungssystem funktioniert. Die wirtschaftliche Landesversorgung muss daher – spiegelbildlich zu den Entwicklungen in der Wirtschaft – ihr Instrumentarium dieser Dynamik anpassen. Im Sinne einer solchen Dynamisierung besteht