Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/34: Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz, LVG) · 60 Seiten

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Terminologie Pflichtlagerhaltung

Schliesslich machen Coop, réservesuisse und swiss granum darauf aufmerksam, dass „Pflichtlager“ ein veralteter Begriff sei; es sei moderner und entspreche internationaler Terminologie, von „strategischen Reserven“ zu sprechen. DSM und VSGF möchten, dass künftig von „strategischen Nahrungsmittel- und Futtermittelreserven“ gesprochen wird. Migros schlägt die Begriffe „strategische Lager“ oder „strategische Reserven“ vor. Auch die VSF weist darauf hin, dass verstaubte Begriffe ersetzt werden müssten, jedoch ohne konkrete Beispiele zu nennen.

Pflichtlagerhaltung – Forderung nach neuer Terminologie: Zusammenfassung der Stellungnahmen

befürwortend Pflichtlagerorganisationen: réservesuisse

Verbände und Organisationen der Wirtschaft: Coop, DSM, Migros, VSF, VSGF

Weitere Bemerkungen zur Pflichtlagerhaltung

Calcium agro regt an, auf Pflichtlager von Stickstoffdünger (N-Dünger) zu verzichten, da diese der neuen Ausrichtung der Landesversorgung nicht mehr entsprechen würden. Auch sei die Pflichtlagerhaltung bei Getreide umfassender zu definieren. Die GEB als Zuteilungskriterium für Pflichtlager entspreche in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung nicht mehr dem Leistungsprinzip. Pflichtlagerhaltende Firmen müssten eigentlich aktiv im Handel tätig sein.

Swissgrid möchte die Pflichtlagerhaltung von hydraulischen Reserven für die Bereitstellung von Regelenergie gesetzlich sichern.

Das Energieforum Schweiz vermisst eine Regelung, wie Vorräte an Energieträgern im Ausland, die für die Versorgung der Schweiz bestimmt sind, der Pflichtlagerhaltung angerechnet werden. Es geht vor allem um Erdgasspeicher im Ausland, aber auch um Erdölvorräte sowie in naher Zukunft um die Frage der Kapazitätskraftwerke. Hingegen sei die Hochseeflotte für die Energieversorgung der Schweiz irrelevant.

Die BO Butter und BSM stellen den Antrag, es sei zu überdenken, wie im Zusammenhang mit einer sektoriellen Öffnung der Schweizer Landwirtschaft gegenüber der EU die Lagerhaltung für Milchprodukte umgesetzt würde.

Gemäss Stellungnahme der EV sollten bei Pflichtlagerfreigaben aufgrund internationaler Verpflichtungen situationsgerechtere Instrumente zur Verfügung stehen. Die Lagerfreigabe solle demnach zu Bedingungen erfolgen, die der jeweiligen Marktsituation entsprechen.

Für den schweizerischen Seereederverband ist die gesetzliche Ausgestaltung der Pflichtlagerhaltung zu ausführlich. Die SVIL kritisiert, dass Lagerhaltung allein nicht genüge, wenn die Produktion nicht gesichert sei.

18/60 Ergebnisbericht Vernehmlassung LVG-Revision